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ᐅ Wann ist Bereitstellungszeit? Mit Unterzeichnung des Darlehens?


Erstellt am: 05.04.17 07:20

mertmk305.04.17 07:20
Hallo zusammen,

wir haben uns mit den Verkäufern eines Grundstücks geeinigt und würden gerne beide zeitnah zum Notar gehen. Das Grundstück ist bebaut und bis 15.09.17 bewohnt, sodass wir erst an diesem Tag mit dem Abriss und Neubau beginnen können.
Vereinbart ist, im Notarvertrag festzuhalten, dass der 15.09.17 Zahlungsziel und Übergabe des Grundstücks ist. Dadurch ergeben sich folgende Fragen/Themen:

1. So wie ich es verstanden habe muss/sollte ich bereits eine Finanzierung zum Notartermin vorliegen haben, d.h. das Darlehen wird noch vor dem Notartermin beantragt. Ist das korrekt? Oder reicht hier eine Finanzierungsbestätigung ohne Beantragung des Darlehens? (Gibt es sowas überhaupt?)

2. Wann beginnt die Bereitstellungsfrist? Immer sofort mit der Beantragung des Darlehens? Wünschenswert wäre ja mit dem ersten Abruf.


Wie würdet ihr sowas anstellen? Eine Möglichkeit wäre ein Vorvertrag, der Sicherheit bis zum Notartermin gibt.


Über Tipps wie ich am besten Vorgehe würde ich mich freuen.


Grüße
Martin
RobsonMKK05.04.17 07:25
1. eigentlich ist dem Notar das herzlich egal. Der möchte nur sein Geld sehen
2. mit der Unterschrift fängt die Uhr an zu ticken

Vorverträge sind normalerweise gegenstandslos und sind höchstens eine Absichtserklärung.
toxicmolotof05.04.17 07:53
Du kannst natürlich der Bank sagen, in welchen Zeiträumen du welches Geld benötigst.... z.B. 100.000 am Tag X, die restlichen Y Euro zwischen Tag X und Z.

Wenn die Bank es kann, wird sie dir die BHZ-freie Zeit bestmöglich darstellen (bei entsprechender Kondition), oder ihr beißt in den sauren Apfel und zahlt dann nun mal BHZ. Könnte am langen Ende günstiger sein als die erstgenannte Variante.
toxicmolotof05.04.17 07:56
Ergänzung: Wenn du einen verbindliches Angebot hast (ohne Prüfungs- und Bonitätsklauseln) ist die Bank ja Grundstück. gewillt, dich zu finanzieren. Damit kannst du dann auch bis August/September warten. Nur wird dir auf diese Weise natürlich der Zins nicht garantiert.
mertmk305.04.17 08:26
Danke für eure Antworten.

Ich tendiere dazu den Notartermin eher vorzuziehen und die BHZ-Zinsen in Kauf zu nehmen. Mit dem Kauf des Grundstücks am 15.09.17 würde ja schonmal ein großer Teil fällig werden. Ich denke die Zinsen steigen gerade eher, d.h. wenn wir warten würde sich vermutlich der Zins auf die Gesamtsumme negativer auswirken wie der BHZ-Zins auf die Restsumme.

Was meint ihr?
RobsonMKK05.04.17 08:34
Sprich mit der Bank. Ggf. sind auch 2 Darlehen sinnvoll. Nummer 1 für Grundstück, Nummer 2 für Haus. Anders wird es doch eh schwer wenn ich deinen anderen Thread bedenke.
notarterminzinsenbhzgrundstückdarlehen