Hallo,
ich habe im Mai einen Antrag bei der BAFA gestellt für eine Wärmepumpe, gleichzeitig wurde diese dann auch bestellt.
Jetzt soll die Wärmepumpe frühestens (!) im Juli/August 2023 kommen, also deutlich später als 1 Jahr.
Bekomme ich nun keine Förderung mehr, oder wie darf ich das interpretieren?
ich habe im Mai einen Antrag bei der BAFA gestellt für eine Wärmepumpe, gleichzeitig wurde diese dann auch bestellt.
Jetzt soll die Wärmepumpe frühestens (!) im Juli/August 2023 kommen, also deutlich später als 1 Jahr.
Bekomme ich nun keine Förderung mehr, oder wie darf ich das interpretieren?
xMisterDx schrieb:
Ich stütze meine Meinung auf Machbarkeitsstudien, z.B. vom Fraunhofer ISE.
Alleine für die Industrie wird man Gas erzeugen müssen.
Der reine Weg über Strom... ist ein Irrweg... sagt ein Elektroingenieur. Da sollte man hellhörig werden...Hallo Herr Elektroingenieur,
dir ist aber schon bekannt, dass „P“ für Power steht, ergo Strom?
Damit hast du eine Speichertechnologie schon benannt, die aber erstens erfordert, massive Stromüberschüsse zu produzieren, die billig sein müssen (->zB Photovoltaik), und zweitens eine Verbrennung des erzeugten Gases eine ausgesprochen ineffiziente Nutzungsform darstellt.
Bis P2G für den Anwendungsfall „Rettung der Gasheizung“ in ausreichender Menge zum annehmbaren Preis verfügbar ist, hast du die Gastherme schon fluchend weggeschmissen.
Gruß