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ᐅ Vorgehen Kauf renovierungsbedürftiges Objekt


Erstellt am: 01.01.20 16:05

Winniefred 17.02.21 16:55
Also für sowas wie eine Höhersetzung hätte man meines Wissens nach in jedem Fall eine Baugenehmigung einholen müssen weil Statik? Die müsste ja vorliegen. Für den Ausbau guckst du in die Bauordnung deines Bundeslandes, zum Thema Dachausbau und auch Rettungswegen.

11ant 17.02.21 17:40
SumsumBiene schrieb:

Wo frage ich denn nach, ob es als Wohnfläche erlaubt ist bzw. ob man das noch nachträglich machen könnte (zwecks Versicherung vermutlich sinnvoll?) ?
Dazu wirst Du qualifiziertere Unterlagen brauchen als nur ein Verkaufsexposé: genehmigt ist der Wohnraum erst mit der Genehmigung; genehmigungsfähig ist er, wenn Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Mindestraumhöhen, Rettungswege), und erlaubt sein kann die Wohnnutzung wie in Beitrag #15 erläuterte eventuell auch im Schwarzbau (was nicht gleichbedeutend mit einer Baugenehmigung ist).

SumsumBiene 17.02.21 19:41
Winniefred schrieb:

Also für sowas wie eine Höhersetzung hätte man meines Wissens nach in jedem Fall eine Baugenehmigung einholen müssen weil Statik? Die müsste ja vorliegen. Für den Ausbau guckst du in die Bauordnung deines Bundeslandes, zum Thema Dachausbau und auch Rettungswegen.


Die liegt wohl vor.
Dann mach ich mich mal auf die Suche nach der Bauordnung (wobei das der Makler doch auch wissen sollte).

Vielen Dank.

Winniefred 17.02.21 21:03
Makler wollen Häuser schnell und teuer verkaufen. Die müssen gar nichts wissen. Bei einem Verkäufermarkt bekommen sie das Haus eh verkauft. Leider ist das so, auf Aussagen von Maklern sollte man nicht viel geben.
Wir hatten übrigens ein ähnliches Problem und nach dem Kauf gemerkt, dass unser DG in einem Punkt gar nicht den Anforderungen für Wohnraum entsprach.

SumsumBiene 26.02.21 18:40
Kurzes Update (für die, die es interessiert): Dank hoher Nachfrage wird das Haus ins Bieterverfahren gehen. Wir haben direkt Abstand genommen. Die Genehmigung als Wohnfläche wäre machbar, aber die Treppe (ziemlich steil) müßte wohl mit größerem Umfang verändert werden und das Carport neben dem Haus muß auch weg. Dann kommen noch ein paar Sachen mehr dazu, die im "Schwarzbau" entstanden sind und die ein oder andere Sanierung in den nächsten 5 Jahren. Für uns definitiv zu teuer...

11ant 26.02.21 19:33
SumsumBiene schrieb:

Wir haben direkt Abstand genommen. [...] Dann kommen noch ein paar Sachen mehr dazu, die im "Schwarzbau" entstanden sind
Ja, einen Teilschwarzbau zu ersteigern läuft bei mir unter der Rubrik "never catch a falling Knife" ;-)
baugenehmigungbauordnungwohnraumschwarzbaumakler