ᐅ Vorfälligkeit bei Sparkasse mit LBS Bausparvertrag Vorfinanzierung
Erstellt am: 10.03.20 22:40
guckuck212.03.20 09:16
nordanney schrieb:
Das sagt die Stiftung Warentest, aber aktuell nicht die rechtliche Vorgabe. Dort steht, wie zu rechnen ist ==> es hat bei den BGH Vorgaben nie jemand damit gerechnet, dass es mal negative Zinsen geben wird.
Geh mal davon aus, dass es noch Jahre bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung dauert. Zusätzliches Ergebnis wird sein, dass Du niemals wieder einfach so aus Deinem Vertrag kommst. Nur noch bei Verkauf.Wenn du einen Satz mehr zitieren würdest ... ich schrieb ja selbst, dass es nicht entschieden ist.
Im Übrigen hat das gar nichts mit Negativzins zu tun. Ob nun aus 3% Zins 1% werden oder aus 1% Zins -1% ist doch irrelevant.
Es entsteht aus dem abgeschlossenen und vorzeitig aufgelösten Geschäft kein weiterer Schaden, den der Kunde zu verantworten hätte. Der Zinsertrag wird ersetzt ebenso Prozesskosten zur Abwicklung.
Die Banken wälzen ein ureigenes Geschäftsrisiko auf Privatkunden ab. Dass zurück gezahltes Geld irgendwie (gewinnbringend) wieder abgelegt werden muss, ist doch der Geschäftszweck einer Bank. Wo ist das Problem? Ich zahle jeden Monat in Form von Tilgung meinen Kredit ab. Das Geld parken die dann bockig zur schlechtmöglichsten Kondition?
Es ist auch falsch die Verzinsung einer Immobilien-Finanzierung vs. Einlagenzins zu stellen. Wenn sie Schäden durch Wiederanlage geltend machen wollen, dann bitte in Relation zu aktuellen Immokrediten und nicht einer anderen Anlageklasse.
nordanney12.03.20 09:25
guckuck2 schrieb:
Im Übrigen hat das gar nichts mit Negativzins zu tun. Ob nun aus 3% Zins 1% werden oder aus 1% Zins -1% ist doch irrelevant.
Es entsteht aus dem abgeschlossenen und vorzeitig aufgelösten Geschäft kein weiterer Schaden, den der Kunde zu verantworten hätte. Der Zinsertrag wird ersetzt ebenso Prozesskosten zur Abwicklung.
Die Banken wälzen ein ureigenes Geschäftsrisiko auf Privatkunden ab. Dass zurück gezahltes Geld irgendwie (gewinnbringend) wieder abgelegt werden muss, ist doch der Geschäftszweck einer Bank. Wo ist das Problem? Ich zahle jeden Monat in Form von Tilgung meinen Kredit ab. Das Geld parken die dann bockig zur schlechtmöglichsten Kondition?
Es ist auch falsch die Verzinsung einer Immobilien-Finanzierung vs. Einlagenzins zu stellen. Wenn sie Schäden durch Wiederanlage geltend machen wollen, dann bitte in Relation zu aktuellen Immokrediten und nicht einer anderen Anlageklasse.Sorry, aber das ist Laienmeinung, nicht fundiert und sachlich falsch. Die Bank MUSS - egal ob ihr ein Schaden entsteht oder nicht - mit den Wiederanlagezinsen (Bundesbankrediten, sind öffentlich nachvollziehbar) rechnen. Genau dafür haben die Verbraucherschützer bis zum BGH gekämpft und auch genau so gewonnen.
Es ist jetzt total krank, dass genau dieselben Verbraucherschützer im Prinzip gegen die selbst erzwungenen Regeln vorgehen.
Ach ja, eins noch zusätzlich zur Info. Die v.g. Vorgehensweise betrifft ausschließlich den Fall, wenn der Kunde sein Objekt verkauft und er ein Recht zur Rückführung (gegen VE) hat.
Sofern die Bank ausnahmsweise einer vorzeitigen Rückzahlung aus allen anderen Gründen zustimmt, liegt der Preis dafür im Ermessen der Bank. Und wenn die Bank sagt: Ich möchte gerne genau XXX€ haben, dann darf sie es. Sie ist an keinerlei Recht gebunden, da dann Vertragsfreiheit gilt.
Das ist aktuelles Recht!
guckuck212.03.20 11:41
nordanney schrieb:
Sorry, aber das ist Laienmeinung, nicht fundiert und sachlich falsch.Um noch zu ergänzen, es ist Verbrauchermeinung. Die aktuelle Regelung ist aus dieser Sicht nicht nachvollziehbar.
HilfeHilfe14.03.20 10:25
guckuck2 schrieb:
Um noch zu ergänzen, es ist Verbrauchermeinung. Die aktuelle Regelung ist aus dieser Sicht nicht nachvollziehbar.Das ist Quark . hat recht .