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ᐅ Vorentwurf eines Bebauungsplan Erfahrungen


Erstellt am: 14.07.2023 09:46

11ant 14.07.2023 13:20
Soll es hier wirklich einen neuen Bebauungsplan geben ? - ich hätte erwartet, daß hier der bestehende Bebauungsplan geändert und sein Geltungsbereich erweitert würde. Wie liest sich der Bebauungsplanentwurf im Vergleich mit dem "bisherigen" Bebauungsplan ?
Wenn dieser Entwurf schon so weit fortgeschritten ist, gibt es auch schon eine Begründung für seine Aufstellung (aus der sich meist einiges herauslesen läßt, auch hinsichtlich aussichtsarmer Befreiungswünsche). Den freien Grenzverkehr für die Igel und die Lichtsmogbegrenzung finde ich sehr sympathisch.

ReXel83 14.07.2023 13:59
Ja, es ist offensichtlich ein neuer Bebauungsplan. Es gibt auch keinen Bebauungsplan für die Häuser in der Nähe. Offensichtlich wurde dort ohne Bebauungsplan gebaut. Ich vermute, dass war in der Historie einfacher. Auf der Gemeinde sagte man uns auf jeden Fall, dass der Kreis eine wie von uns geplante Bebauung ohne Plan nicht zulassen würde (was der Kreis auch auf Nachfrage bestätigt hat).
Eine Begründung zur Aufstellung liegt mir leider nicht vor...

Sunshine387 14.07.2023 15:22
Und da der Kreis die zuständige Baugenehmigungsbehörde ist musst du das auch akzeptieren und mit diesem umfangreichen Regelwerk bauen.

11ant 14.07.2023 16:47
ReXel83 schrieb:

Ja, es ist offensichtlich ein neuer Bebauungsplan. Es gibt auch keinen Bebauungsplan für die Häuser in der Nähe. Offensichtlich wurde dort ohne Bebauungsplan gebaut. Ich vermute, dass war in der Historie einfacher. Auf der Gemeinde sagte man uns auf jeden Fall, dass der Kreis eine wie von uns geplante Bebauung ohne Plan nicht zulassen würde (was der Kreis auch auf Nachfrage bestätigt hat).
Grundsätzlich wäre die Praxis, nach §34 zu bebauen, auch fortsetzbar. Entsprechend hätte man auch diese neuen Baugrundstücke in diesen nicht überplanten Innenbereich hinzunehmen können. Vermutlich ist dies wegen der Vornutzung als Grünland / Brachland nicht geschehen und der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes erst durch die Einverleibung in den neuen Innenbereich geschehen. Sinngemäß gilt mein Vorschlag des Vergleiches mit dem Bebauungsplan der Nachbarschaft dann entsprechend für das, was faktisch im Rahmen des Einfügungsgebotes dort entstanden ist - praktisch also als Frage: "welche Teile des Bebauungsplanes hätten die Nachbarhäuser nicht erfüllt ?". Ich vermute, im wesentlichen hat man sich an ihnen orientiert und nur die Igel und Insekten zusätzlich berücksichtigt. Wenn es jedoch wesentliche "Änderungen" gibt, stellt und lohnt sich die Frage nach dem Warum.
ReXel83 schrieb:

Eine Begründung zur Aufstellung liegt mir leider nicht vor...
Wie weit sie im Aufstellungs- bzw. Offenlageverfahren formell schon mit veröffentlicht sein müßte, da bin ich nicht sicher. Aber es geht einer Planaufstellung regelmäßig eine solche Begründung voraus - irgendein Entwicklungsziel muß ja den Plan erforderlich erscheinen lassen, und die Bodenfreiheit der Zäune wegen der Igel allein wäre da nicht wesentlich genug. Die Förderung der Solarthermie und der Ausschluß von Schottergärten sind da schon wichtiger. Weshalb man hier versetzte Pultdächer bannt, erschließt sich mir jedoch nicht.

KarstenausNRW 14.07.2023 19:07
11ant schrieb:

Wie weit sie im Aufstellungs- bzw. Offenlageverfahren formell schon mit veröffentlicht sein müßte, da bin ich nicht sicher. Aber es geht einer Planaufstellung regelmäßig eine solche Begründung voraus - irgendein Entwicklungsziel muß ja den Plan erforderlich erscheinen lassen,
Ich denke, dass der Plan erst einmal eine Diskussionsgrundlage mit dem TE ist. Kommunal ist noch gar nichts veröffentlicht bzw. auch keine Planung veröffentlicht worden. Als ob es den ganzen Prozess für die Bebauungsplan Aufstellung öffentlich noch gar nicht gibt.

Sunshine387 14.07.2023 22:05
So etwas läuft doch eh erst intern ab, damit die Gemeinde mit dem Bauherren einen guten B Plan erarbeitet.
geltungsbereichinnenbereich