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ᐅ Viessmann Vitovent 300 und Vitocal 200-S - Erfahrungen


Erstellt am: 26.09.11 13:47

€uro12.02.14 13:40
nbg-paddel schrieb:
....Leider ist das so mit der keinerlei Kenntnis.....
Nun werde ich mal ketzerisch, Du weist nicht einmal mit welchen Verbrauchskosten Du künftig rechenden musst, unterschreibst allerdings einen Vertrag über zig T€ Baukosten mit entsprechender Kapitaldinstleistung?
Herzliches Beileid!
nbg-paddel schrieb:
... Wir haben im übrigen auch einen Kamin mit drin....Ich weiss dass sich das wohl nicht lohnt, aber das möchte ich einfach.
Doch, das kann sich innerhalb einer Jahresenergiebilanz durchaus lohnen, vorausgesetzt, die Randbedingungen stimmen/ passen! Das tatsächliche Nutzpotenzial hierfür ist selbstverständlich weitaus geringer, als bei einem z.B. Grundofen. Die tatsächliche Nutzbarkeit hängt zudem von dem Gesamtkonzept ab. Bei Kontrollierte-Wohnraumlüftung m WR lassen sich konvektive Energieanteile übertragen bzw anteilige Überschüsse unabhängig vom Aufstellraum nutzen.
Sinnvoll ist stets, erzeugte Energieanteile unmittelbar zu nutzen => Größe Aufstellraum/ Raumheizlast dessen! Ich bin mir relativ sicher, dass Du hiervon keinerlei Ahnung hast!

v.g.
Gabi&Gerold12.02.14 14:13
Sorry, was nützt nbg.paddel eine Berechnung wenn sie eh nicht stimmt !!
Meine Erfahrung mit Viessmann Vitocal sind eher Mies. Zuerst permanent Störungsmeldungen , dann ein fast doppelter Verbrauch. Und das bei 18c. Raumtemperatur.
Meine Reklamationen werden einfach von Büdenbender bzw Viessmann nicht Ernst genommen. Mittlerweile muss ich Über einen Anwalt meine Rechte durchsetzten- Super !
Könnt ich die Zeit zurückdrehen : Ich würd der Viessmannheini vom Hof prügeln !!
€uro12.02.14 15:24
Hallo,
Gabi&Gerold schrieb:
..Meine Erfahrung mit Viessmann Vitocal sind eher Mies. Zuerst permanent Störungsmeldungen , dann ein fast doppelter Verbrauch. Und das bei 18c. Raumtemperatur. ...
Sicherlich äusserst unangenehm und auf Dauer erheblich überproportional kostenintensiv!
Allerdings ist Ansprechpartner stets der Vertragspartner GU/GÜ bzw.bei freier Planung der HB bzw. Ausführende.
Grundsätzlich hat das zunächst nichts mit dem Gerätehersteller zu tun, da dieser i.d.R. kaum einen Planungsauftrag übernommen hat!
Schelte gebührt in vergleichbaren Fällen weniger dem Gerätehersteller, eher dem fachlich unbedarften Verkäufer bzw. Anlageninstallateur!
Gabi&Gerold schrieb:
..Meine Reklamationen werden einfach von Büdenbender bzw Viessmann nicht Ernst genommen. Mittlerweile muss ich Über einen Anwalt meine Rechte durchsetzten- Super ! ...
Reale Chancen hast Du hierdurch kaum! Im Gegenteil, viel Geld für ein RA Mandat vertan, ohne Gewissheit auf fachlich begründete, erfolgversprechende Grundlagen! Reale Chancen ergeben sich meist nur aus nachweislichen Baurechtsverletzungen (Energieeinsparverordnung, EEWG) bzw. Subventionsbetrug (KfW)! Ich glaube kaum, dass Dein RA Dich hierüber hinreichend aufgeklärt hat, ein Mandat hat er ja bereits erhalten
Gabi&Gerold schrieb:
..Könnt ich die Zeit zurückdrehen : Ich würd der Viessmannheini vom Hof prügeln !!
Hieran ist nicht der Gerätehersteller Schuld, da sicherlich nicht mit einem Planungs-/Dimensionierungsauftrag verpflichtet!

v.g.
Frischluft0129.05.14 00:54
Für welches Bv sind sie denn geeignet?
stiebel eltronvitocalvitoventu-wertfußbodenheizungstörungenlüftungkaminenergieheizungsbauer