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ᐅ Videoüberwachung des eigenen Grundstücks während Hausbau


Erstellt am: 23.09.22 15:21

SaniererNRW123 23.09.22 22:51
HoisleBauer22 schrieb:

Wenn die Kamera auf dem Grundstück steht, kann der GU theoretisch nichts machen
Das einzige Problem ist, dass die Kamera dann auch nichts macht. Nur ein paar Steine von außen dauernd zu filmen wird irgendwann langweilig.

Daher mal meine Frage: Was soll die Kamera bezwecken? Kontrolle der Bauarbeiter, Pfusch entdecken, Baufortschritt dokumentieren ...?

ypg 23.09.22 23:04
HoisleBauer22 schrieb:

Ich verstehe dass Wort "Hausrecht" so, dass ich immer noch auf meinem Grundstück machen darf, was ich will, also z. B. eine Kamera aufhängen.
Nö!
HoisleBauer22 schrieb:

Frage mich auch, ob der GU die Arbeit grundsätzlich einstellen bzw. verweigern kann, wenn jemand filmt...
Myrna_Loy schrieb:

Grauzone. Du darfst bei berechtigtem Interesse, das nachweisbar höher liegt als die Persönlichkeitsrechte, eine Videoobservation installieren.
Für das brechen von Persönlichkeitsrechten gehört ein Beschluss…

Du darfst keine Miitarbeiter oder andere filmen oder fotografieren, wenn sie es nicht wollen.
Genau genommen müsstest Du alle Handwerker darauf hinweisen und ggf. eine Einwilligung unterschreiben lassen, ob sie damit einverstanden sind. Ausnahmen bestätigen die Regel!

i_b_n_a_n 24.09.22 13:11
wie brandaktuell zu sehen: Dortmund-Nordstadt: dauerhafte! Videoüberwachung mit ich glaube 18 Kameras in der Münsterstrasse - Klage eines Anwohner ist gescheitert.

"Die Gerichte erkennen zwar an, dass die Videoüberwachung dort „einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Personen“ darstelle, dies aber durch das Polizeigesetz von NRW gedeckt sei. Es erlaubt Videoüberwachung dort, wo es wiederholt zu Straftaten kommt."

Ich ringe noch mit mir selbst ob ich das gut finde ((n) kann) ...

An den TE: Mit dem Vertrag überträgst du dein "natürlich gegebenes" Hausrecht an den GU, "es kann nur einen geben" gilt dann auch fürs Hausrecht
Die vorgeschlagenen Ergänzungen von wären, wenn akzeptiert, sehr nützlich! Sonst keine Eigenleistung möglich vor Übergabe!

Myrna_Loy 24.09.22 13:24
Berechtigtes Interesse wurde bei einer von uns begleiteten Baustellen so ausgelegt, dass erst ab der Installation überwacht wurde. Elektro und Kupferleitungen etcpp sind leichtes Diebesgut, die Lieferung Kalksandstein nicht. Aber auch das war Graubereich, da der potentiell Geschädigte erst einmal der Bauunternehmer gewesen wäre und die Überwachung von ihm hätte kommen müssen. Alles ein Aufwand ohne gleichen.

DASI90 24.09.22 17:20
Ich würde immer wieder meine Baustelle überwachen. Handwerker wussten alle Bescheid und es hat sich gelohnt. Die Kameras waren ab den Rohinstallationen im Einsatz. Wir haben einen Einsteiger der uns die Unterputzarmaturen ausgebaut hat in fligranti erwischt. Er wurde vor Ort noch von der Polizei festgenommen. Außerdem hat der Alarm der Kameras nachts zwei Mal Profis die am Einsteigen gehindert. Vorher haben mich viele belächelt. Danach nicht mehr. Im Einsatz waren 4 Arlo Kaneras und ein Mobilfunkrouter.

WilderSueden 24.09.22 21:06
Wow. Wenn ich da an meine Baustelle denke...3 Fenster im OG nicht eingehängt wegen nistender Vögel. Gerüst stand noch. Bautür kam erst nach dem Elektriker.
War aber auch gut so, denn die Bautür war dann vor dem Installateur drin, der hatte aber Schlüssel und konnte so trotzdem ins Haus kommen...
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