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ᐅ Verzugszinsen wie hoch


Erstellt am: 22.12.2020 16:54

Bertram100 22.12.2020 16:54
Hallo Forum,

Meine Neubauwohnung hatte ein paar Mängel die die Baufirma auch versprach zu beheben oder zu vergüten. Es herrscht Einigkeit über die Mängel (Fußbodenheizung liess sich nicht gut regulieren, WC knackt beim draufsetzen, eine Tür ist schief eingebaut und schliesst nur mühsam und fällt auch immer auf "ganz auf" wenn sie offen ist). Alles kein Drama.

Leider ziert sich die Baufirma mit einer finanziellen Vergütung und hält mich hin mit "besprechen wir mit der Sanitärfirma", "ist in Berat", "wir melden uns". Eigentlich hatte ich die Vergütung bis 31. Oktober eingefordert. Darauf hin bekam ich noch einen Anruf von der Cheffin dass alles in Berat ist und ich demnächst Bescheid kriegen würde.

Bekam ich aber nicht. Jetzt reicht es mir. Ich habe zweimal in Vertrauen und guten Glauben gewartet. Da die schriftliche Anmahnung bereits im September erfolgt ist, kann ich jetzt auch Verzugszinsen anrechnen. Wie hoch ist der gänginge Zinssatz dafür?

11ant 22.12.2020 19:00
Bertram100 schrieb:

Wie hoch ist der gänginge Zinssatz dafür?
Ich weiß nicht, wie eu-einheitlich das geregelt ist und habe schon von deutschem Verbraucherrecht wenig Ahnung; hier geht es dazu noch um belgisches (?)

Bertram100 22.12.2020 19:03
Das Finanzamt in D nimmt, glaube ich, 6%p.a. sehe ich gerade auf google. Nicht schlecht, Herr Specht, sage ich dazu.
Vielleicht versuche ich es mal mit den 6%. Ob das dem Belgischen Recht entspricht, weiss ich nicht. Ich nehme einfach mal an dass die Unterschiede nicht so wahnsinnig gross sind.

11ant 22.12.2020 19:06
Bertram100 schrieb:

Das Finanzamt in D nimmt, glaube ich, 6%p.a. sehe ich gerade auf google. Nicht schlecht, Herr Specht, sage ich dazu.
Das Finanzamt in D nimmt m.W. 12% (ein ganzes für jeden Monat).

Bertram100 22.12.2020 19:07
11ant schrieb:

Das Finanzamt in D nimmt m.W. 12% (ein ganzes für jeden Monat).
Dann versuche ich das auch mal. 😀

11ant 22.12.2020 19:10
Bertram100 schrieb:

Dann versuche ich das auch mal.
Genau: nicht 12% p.A., sondern 1% je begonnenen neuen Monat.
mängelvergütungfinanzamt