Vertragsstrafe oder Prämie bei Terminen

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Neubau2022

Das wäre nochmal durch exaktes Lesen des Passus zu überprüfen, 200 EUR/Tag sind nämlich kein Pappenstil für den Unternehmer.

Bei mir im Vertrag steht auch drin, dass ich 50 EUR/Tag kriege. Allerdings steht dort auch, dass alles, was der Auftragnehmer, also der GU, nicht zu verantworten hat, nicht zur Bauzeitgarantie zählt.
Trocknungszeiten zum Beispiel.

Interessant wäre in dem Zusammenhang, ob er auch Lieferengpässe beim Material auf höhere Gewalt schieben kann?
Mir ist klar dass das Geld sehr schwer zu kriegen sein wird. Die Möglichkeit besteht aber :cool:
 
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xMisterDx

Wenn er es definitiv nachweisen kann, denke ich ja: kann er.
Ich warte gerade auf Decken. Ein Werk war geschlossen wegen Corona... das dürfte nicht zur Bauzeitgarantie zählen.
Auch nicht die 3 Monate Warterei zuvor weil Schichtenwasser im Baugebiet stand und man keine Frostschürze gießen konnte...

Sehe ich aber auch ein, ehrlich gesagt. Was soll er machen, wenns kein Material gibt, gibt es keins.

Wenn ich heute ne SPS bestelle, kommt die im September 2023. Da bin ich auch drauf angewiesen, dass mein Kunde versteht, dass ich ihn nicht absichtlich sitzen lasse. Ich kriege halt das Material nicht...
 
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xMisterDx

Mir ist klar dass das Geld sehr schwer zu kriegen sein wird. Die Möglichkeit besteht aber :cool:
Realistisch betrachtet besteht diese Möglichkeit nur, wenn der Bauträger sehr kulant ist. Vor Gericht werden die Kosten das auffressen.

1.400 EUR/Woche ist ne Menge Holz, da geht schnell die komplette Marge flöten.
 
Zuletzt aktualisiert 02.05.2024
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