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ᐅ Vertragsstrafe im Baugesetzbuch Vertrag - Neubau


Erstellt am: 05.09.2024 06:54

11ant 05.09.2024 15:46
Offtopic schrieb:

So viel wie der der tatsächlich schaden ist. Also mindestens Miete und Zinsen für die Zeit.
MachsSelbst schrieb:

50 EUR/Werktag ist eine ordentliche Entschädigung, im Zweifel bekommt an sie ohnehin nicht.
Und wem das nicht passt, der muss halt 10% Pönale reinverhandeln... aber natürlich vor(!) Vertragsabschluss...
Jeden Bauherrn drückt der Schuh woanders am dollsten, schon daher unterscheiden sich die Schadenkonstellationen. Und wie der Name schon sagt, soll eine Pönale dem Auftragnehmer auch weh tun. Das macht ratsam, sie wie ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" erheblich oberhalb des Schadenäquivalents zu bemessen. Eine Fertigstellungsbürgschaft ersetzt sie im übrigen nicht. Den Auftragnehmer belastet ja andererseits bereits, seine nächste durch den Baufortschritt ausgelöste Zahlungstranche bis zur Abnahme / erledigten Reklamation noch nicht zu erhalten. Leider bauen heutzutage viele Bauherren mit GU´, die unterkapitalisierte Nachbesserungströdler sind. : 10% von was denn überhaupt ?

Tim_1992 05.09.2024 22:55
Ich habe doch eine ganz respektvolle Frage gestellt oder?

Mehr als 5% ist eh nicht zulässig vom gesamten Hauspreis. Die Vertragsstrafe soll den GU ja nicht in die Insolvenz treiben.

Mindestens 0,2% pro Werktag finde ich schon angemessen, daher auch meine Frage.

Ja, mit GU bauen war definitiv ein Fehler.

Tim_1992 05.09.2024 22:57
MachsSelbst schrieb:

Das sind 300 EUR pro Woche. Wie viel erwartest du denn?
Abgesehen davon wird das Bauunternehmen im Zweifel viele Gründe finden, warum die Vertragsstrafe nicht aufgerufen werden kann.

Nein er muss Zweifelsfrei beweisen das er nicht Schuld hatte. Schlechtwetter zählt in der Regel nicht, das muss er zu einem gesunden Maße mit einkalkulieren.

Gerddieter 05.09.2024 23:12
Offtopic schrieb:

So viel wie der der tatsächlich schaden ist. Also mindestens Miete und Zinsen für die Zeit.
Wieso denn Miete UND Zinsen?
Eins von beidem und was hat der GU mit deinen Zinsen zu tun?

ypg 05.09.2024 23:27
Verträge kann man aushandeln. Du musst ja nicht die 50€ mit Unterschrift akzeptieren. Man sollte allerdings nicht denken, dass man sich damit bereichern könnte.

11ant 06.09.2024 01:12
Tim_1992 schrieb:

Mindestens 0,2% pro Werktag finde ich schon angemessen, daher auch meine Frage.
Dann hättest Du das so vereinbaren sollen.
ypg schrieb:

Verträge kann man aushandeln. Du musst ja nicht die 50€ mit Unterschrift akzeptieren.
Der TE fragt hier nicht vor Vertragsschluss, sondern nach Fenstereinbau.
Gerddieter schrieb:

Wieso denn Miete UND Zinsen?
Eins von beidem und was hat der GU mit deinen Zinsen zu tun?
Natürlich beides, wenn der verzögerte Einzug beide Schäden (alte Wohnung weiter mieten und Mehraufwand finanzieren) verursacht.
Tim_1992 schrieb:

Ja, mit GU bauen war definitiv ein Fehler.
Nein, weshalb ?
zinsen