ᐅ Versicherung für angestellten Bauhelfer Minijob
Erstellt am: 08.01.23 16:21
henning18109.01.23 04:53
Hallo,
Du erhälst einmal im Quartal oder Halbjahr einen Bogen zur Stundenerfassung von der BG. Es ist also egal wann du ihn einsetzt solange du die Stunden später angibst.
Du erhälst einmal im Quartal oder Halbjahr einen Bogen zur Stundenerfassung von der BG. Es ist also egal wann du ihn einsetzt solange du die Stunden später angibst.
karl.jonas09.01.23 09:12
Damit ist erstmal alles geklärt. Vielen Dank.
maulwurf7909.01.23 20:53
Und warum sollte man das im nachhinein machen wenn kein Unfall passiert ist? Da wäre man ja schön doof.
Tolentino09.01.23 21:03
Weil man es muss. Ist vorgeschrieben und gibt richtig Ärger, wenn es rauskommt.
maulwurf7909.01.23 21:07
Was soll rauskommen ? Das mein "Bauhelfer" (Schwarzarbeiter) KEINEN Unfall hatte???
Tolentino09.01.23 21:08
Nö, dass du Schwarzarbeiter beschäftigt hast. Lies dir mal die Strafen dafür durch...
Wenn kein Schwarzarbeiter, weil Sozialversicherung angemeldet. Dann trotzdem Bußgeld bis zu 2500 EUR pro Fall.
Wenn kein Schwarzarbeiter, weil Sozialversicherung angemeldet. Dann trotzdem Bußgeld bis zu 2500 EUR pro Fall.