ᐅ Versicherung für angestellten Bauhelfer Minijob
Erstellt am: 08.01.23 16:21
karl.jonas08.01.23 16:21
Hi,
ich baue noch nicht, aber ich lasse ein paar Renovierungsarbeiten machen, bisher durch Fremdfirmen. Heute haben wir diskutiert, ob wir einen Helfer als Minijobber anstellen sollten. Meine spontane Frage war, wer zahlt, falls dem ein Balken auf den Kopf fällt. Kann mir dazu jemand Infos geben?
Anmerkung: es geht nicht um den Bauhelfer aus der Familie, für den ich mit der SuFu sofort Infos ("Bauhelfer-Versicherung") gefunden habe.
ich baue noch nicht, aber ich lasse ein paar Renovierungsarbeiten machen, bisher durch Fremdfirmen. Heute haben wir diskutiert, ob wir einen Helfer als Minijobber anstellen sollten. Meine spontane Frage war, wer zahlt, falls dem ein Balken auf den Kopf fällt. Kann mir dazu jemand Infos geben?
Anmerkung: es geht nicht um den Bauhelfer aus der Familie, für den ich mit der SuFu sofort Infos ("Bauhelfer-Versicherung") gefunden habe.
Tolentino08.01.23 22:08
Berufsgenossenschaft Bau. Da musst du die Helfer anmelden.
karl.jonas08.01.23 22:44
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hatte hier im Forum gesucht und da hieß es in der Regel "nicht aktiv werden, die BG kommt von selbst", aber das ist hier natürlich nicht der Fall, deshalb war ich unsicher. Jetzt habe ich die Infos bei der BG gesehen, ist nicht ganz offensichtlich, aber die Kosten liegen wohl bei etwa 1,70 € je Stunde. Und man muss selbst aktiv werden, d.h. den Minijobber bei der BG anmelden.
henning18108.01.23 23:10
Hi,
Die Idee hatte ich auch und habe diese bereits umgesetzt. Die Anmeldung erfolgt bei der BG wie bereits gesagt. Allerdings geht ein Bauhelfer nicht als Minijobbern im Rahmen der Haushaltshilfe durch. Was zu höheren Sozialabgaben etc. führt. Hier bitte mit der Minijob-Zentrale in Kontakt treten und gezielt darauf hinweisen, dass die Person reine #Bau-Hilfstätigkeiten# ausführt und nicht den Facharbeiter ersetzt. Dann wird dir alles weitere genau erklärt. Die BG Beiträge und die Beiträge zur Sozialversicherung kannst du in der Einkommenssteuererklärung ansetzen (nicht unbegrenzt). Bei mir ist es super und legal gelaufen.
Gruß
Die Idee hatte ich auch und habe diese bereits umgesetzt. Die Anmeldung erfolgt bei der BG wie bereits gesagt. Allerdings geht ein Bauhelfer nicht als Minijobbern im Rahmen der Haushaltshilfe durch. Was zu höheren Sozialabgaben etc. führt. Hier bitte mit der Minijob-Zentrale in Kontakt treten und gezielt darauf hinweisen, dass die Person reine #Bau-Hilfstätigkeiten# ausführt und nicht den Facharbeiter ersetzt. Dann wird dir alles weitere genau erklärt. Die BG Beiträge und die Beiträge zur Sozialversicherung kannst du in der Einkommenssteuererklärung ansetzen (nicht unbegrenzt). Bei mir ist es super und legal gelaufen.
Gruß
karl.jonas08.01.23 23:27
Danke für die Infos. Hast du auch Erfahrung damit wie es läuft, wenn der Helfer sehr unregelmäßig eingesetzt und das sehr kurzfristig geplant wird? Also z.B. "kannst du übermorgen vormittags beim Verlegen der Drainage helfen" und dann wieder zwei Wochen später "können wir morgen die Wand verputzen"? Meldet man die geleisteten Stunden dann nachträglich?
Tolentino08.01.23 23:56
Normal musst du einen oder mehrere Monate zusammenrechnen und angeben