Ich würde gerne ein DH bauen mit ca. 3m Versatz und einem Pultdach darauf.
Allerdings ein Pultdach durchgehend von li. nach re. (norden nach Süden) gezogen mit ca. 20° Neigung, also kein Pultdach mit zwei Teilen sich versetzt kreuzen. Habe lange gegoogelt und konnte nichts Ähnliches finden.
Gibt es sowas? Wenn nicht, kann man es bautechnisch ohne Nachteile realisieren?
Ich möchte nicht das auf dem Beispielbild.
Allerdings ein Pultdach durchgehend von li. nach re. (norden nach Süden) gezogen mit ca. 20° Neigung, also kein Pultdach mit zwei Teilen sich versetzt kreuzen. Habe lange gegoogelt und konnte nichts Ähnliches finden.
Gibt es sowas? Wenn nicht, kann man es bautechnisch ohne Nachteile realisieren?
Ich möchte nicht das auf dem Beispielbild.
D
dobbelhaus02.02.19 12:35Escroda schrieb:
... hat sich die Lage der Doppelgarage als genehmigungsfähig erwiesen?
... wurde die Anzahl 4 für die notwendigen Stellplätze betätigt?
... ist die benötigte Zufahrtsbreite unproblematisch?Ja, man möchte eine Ausnahme machen und mir erlauben eine Doppelgarage rechts oder südlich vom Wendehammer zu bebauen. Der fehlende Grenzabstand zur Straße von 1,50 m soll kein Problem sein, ich soll dafür einen Antrag stellen aber mündlich hat man erst mal zugestimmt, deshalb brauche ich nicht Garagen am Haus rechts links oder wo auch immer zu bauen, was mir die Arbeit viel einfacher machen wird.