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ᐅ Verpflichtung Abschluss Energieversorgungsvertrag - EU Recht?


Erstellt am: 04.01.13 21:20

B
Bauexperte
10.01.13 22:23
Hallo Stefan,
Foppes schrieb:

.....es legitimiert aber nicht deine sehr eingeschränkte Sichtweise zu diesem Thema als die einzig richtige.
Nur, weil in dieser, unserer aktuellen Gesellschaftsform, der Status des "immer Recht habenden Bürgers" eine vermeintlich schützenswerte Stellung einnimmt, ist Dein Ansinnen nicht besser. Und - lieber Stefan - ich habe Deine Frage mit diesem Post schon mehr als einmal beantwortet.
Foppes schrieb:

Im Preisbereich zwischen T€ 300 und T€ 400 scheinen sich aber "deine" Asiaten nicht zu bewegen.
Es sind nicht "meine" Asiaten; nach meinem Verständnis sind es Menschen die zufällig auf einem anderen Kontinent geboren sind. Und - es ging überwiegend um den innerstädtischen Bereich. Da aber Asiaten - wenn sie in Europa tätig sind - anders entlohnt werden, als Europäer selbst, stellst sich bei ihnen die Frage nach dem qm-Reis/Wohnfläche anders als den Europäern. Das ist - btw. - eine der Ursachen der Preissteigerung am Immobilienmarkt in Ballungszentren.
Foppes schrieb:

Es erklärt nur warum unsere Wahl ebenfalls sehr eingeschränkt war und nicht so frei wie von dir dargestellt.
Falsch. Du hättest Dich jederzeit dafür entscheiden können, Mieter zu bleiben. Auch privater oder sozialer Wohnungsbau muß irgendwann Renditen erzielen.
Foppes schrieb:

Wer spricht denn hier von unvertretbar? Ich? Das müsstest du mir mal aufzeigen wo ich das geschrieben habe.
"Wie gesagt, geschmeckt hat uns das nie und irgendwie kam es mir schon wie eine Einschränkung von Wettbewerb vor. Wir hätten das Haus nicht kaufen können ohne uns an diesen Energiedienstleister 10 Jahre zu binden. Ich habe dies dann letztlich eine befreundetem Anwalt erzählt. Dieser wiederum sagte er könne sich gut vorstellen, dass diese Verpflichtung aus 2 Gründen nichtig ist.

Zum einen soll es der EU-Gesetzgebung widersprechen, wonach eine freie Wahl des Grundversorgers möglich sein muss. Zum anderen sieht er tendenzen zum Knebelvertrag."
Foppes schrieb:
Ohne dieses Wissen möchte selbst ich derzeit nicht urteilen ob es sich um Zwang, Knebelung, Vorteilnahme oder tatsächlich um einen rechtsgültig zustande gekommenen Vertrag handelt.
Du hast "ohne" dieses Wissen unterschrieben und willst jetzt nicht nachrangig nachbessern?
Foppes schrieb:

Naja, wie gesagt zunächst mal aus Mangel an Alternativen und andererseits mit Sicherheit auch aus Unwissenheit.
Die Alternative heißt "Mietwohnung" und Dein "Unwissen" hättest Du via Anwalt klären können. Weshalb hast Du Deinen befreundeten Anwalt nicht vorher gefragt?
Foppes schrieb:

Dass im Hintergrund Rückerstattungen und "krumme" Preisfestlegungen erfolgende können, hätte ich niemals vermutet wenn eine solche Vereinbarung von einem Notar abgesegnet ist, der m.W. nach auch eine Prüfungspflicht hat.
Du solltest vorsichtig sein, wenn Du Deine Vermutungen nicht belegen kannst, denn der Notar war/ist Dir gegenüber verpflichtet, sonst macht er sich strafbar.
Foppes schrieb:

Aber ich halte fest, Fehler werden bei dir nicht toleriert ;-)
Falsch. Ich bin mir sicher, daß ich mehrere Fehler pro Tag/Monat/Jahr begehe; ich kann weder über Wasser laufen, noch habe ich Löcher in den Händen. Anders als Du offensichtlich, stehe ich dazu und versuche nicht, den/die Schuldigen an anderer Stelle zu suchen.
Foppes schrieb:

... Die Banken können da lange lange Lieder von singen.
Ich habe auch ein mehrseitiges Gutachten vorliegen, wo ein gerichtsbestellter Gutachter mir "nur" Schäden in Höhe € 5.000,00 nachgewiesen hat. Trotzdem habe ich den Gerichtsvorgang mit Euros im 5-stelligen Bereich verloren. Ein Richter spricht ein Urteil - nicht Recht!
Foppes schrieb:

Ob du es persönlich magst oder nicht, es gibt in Deutschland viele Verträge die von Gerichten im Nachhinein für nichtig erklärt wurden. Das mag einem gefallen oder nicht, es spiegelt aber die Realität wieder und ich persönlich finde es gut dass man einer Marktmacht nicht zwangsläufig ungeschützt ausgesetzt ist. Deswegen leben wir ja in einer sozialen Marktwirtschaft.
Irrtum - jeder Richter/Richterin urteilt genau so, wie sie die Nacht zuvor geschlafen haben/hat. Mehrheitlich hatte der Kläger in der Vergangenheit Glück und nur selten Pech. Und - Mutter Natur sei Dank - fällt den RichterINNEN langsam auf, daß nicht immer der Kläger das Unschuldslamm ist, als welches er sich darzustellen versucht.
Foppes schrieb:

Letztlich nützt diese öffentliche Diskussion über zwei unterschiedliche subjektive Meinungen hier niemandem etwas - auch nicht anderen Teilnehmer des Forums. Wir können das gerne weiter per PN ausdiskutieren, aber ich finde im Forum sollten die sachlich fachlichen Inhalte im Vordergrund stehen. ;-)
Den Gefallen werde ich Dir sicher nicht tun. Wenn Du weiter mit mir diskutieren möchtest, dann nur öffentlich.

Freundliche Grüße
anwaltkläger