ᐅ Vermessungstechniker Gelsenkirchen
Erstellt am: 24.10.14 21:01
DG27.10.14 09:39
Hallo yakari,
Bodenrichtwert und eine verbindliche Kostenaufstellung kannst Du von mir bekommen.
Leider wirst Du mit den Kosten, die genannt hat keinesfalls hinkommen, wenn es sich um eine Einzelteilung handelt.
Grundsätzlich ist Dein Preis um 20% ggü. den Kosten von toxic verringert, allerdings hängt das auch vom Zuschnitt etc. ab. Die Kosten richten sich in NRW nach:
1. Größe des Grundstücks (du liegst zwischen 100 und 1000m²)
2. Bodenrichtwert (Du liegst zwischen 80€ und 250€, dazwischen gibt's keine Kostenunterschiede)
3. Länge der zu untersuchenden Altgrenzen (hängt von der neu zu bestimmenden Grenze ab, kann ohne einen Plan niemand wissen, ergo die Kosten auch nicht bestimmen)
4. Ursprungsgrundstück bebaut/unbebaut ?! Wenn bebaut => Teilungsantrag, der weitere Kosten auslöst
5. Nebenkosten für die Übernahme beim Katasteramt (Standardfall: 2 x 270€ = 540€ rein netto)
Für eine verbindliche Kostenaufstellung einfach Lagebezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück und/oder korrekte Adressierung) zuschicken und in der Karte oder in einer Skizze die neue Grenze einzeichnen.
MfG
Dirk Grafe
Bodenrichtwert und eine verbindliche Kostenaufstellung kannst Du von mir bekommen.
Leider wirst Du mit den Kosten, die genannt hat keinesfalls hinkommen, wenn es sich um eine Einzelteilung handelt.
Grundsätzlich ist Dein Preis um 20% ggü. den Kosten von toxic verringert, allerdings hängt das auch vom Zuschnitt etc. ab. Die Kosten richten sich in NRW nach:
1. Größe des Grundstücks (du liegst zwischen 100 und 1000m²)
2. Bodenrichtwert (Du liegst zwischen 80€ und 250€, dazwischen gibt's keine Kostenunterschiede)
3. Länge der zu untersuchenden Altgrenzen (hängt von der neu zu bestimmenden Grenze ab, kann ohne einen Plan niemand wissen, ergo die Kosten auch nicht bestimmen)
4. Ursprungsgrundstück bebaut/unbebaut ?! Wenn bebaut => Teilungsantrag, der weitere Kosten auslöst
5. Nebenkosten für die Übernahme beim Katasteramt (Standardfall: 2 x 270€ = 540€ rein netto)
Für eine verbindliche Kostenaufstellung einfach Lagebezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück und/oder korrekte Adressierung) zuschicken und in der Karte oder in einer Skizze die neue Grenze einzeichnen.
MfG
Dirk Grafe
toxicmolotof27.10.14 15:35
Das mit der Teilung habe ich komplett überlesen. Das hatten wir nicht nötig. ;-)
yakari27.10.14 19:34
Sind das standardisiert Preise? Also würde mich die Leistung bei Anbieter A,B,C gleich kosten ?
toxicmolotof27.10.14 20:11
Wenn niemand schummelt und überall die selbe benötigte Leistung angeboten wird, dann ja. Extras kosten extra, je nach dem was benötigt oder gewünscht wird.
DG28.10.14 09:55
Hallo yakari,
es hängt von der Leistung ab. Es gibt hoheitliche/amtliche Leistungen (zB Teilung, Gebäudeeinmessung, amtlicher Lageplan), die nach VermWertGebT abgerechnet werden, dort sind die Kosten grundsätzlich gleich, es gibt aber bei einigen Leistungen auch Anteile, die nach Stunden berechnet werden.
Nicht-amtliche Leistungen (zB nicht-amtlicher Lageplan, Grob- und Feinabsteckung) werden nach HOAI abgerechnet und sind verhandelbar, da Vermessungsleistungen nicht im verbindlichen Teil der HOAI aufgeführt sind.
Ohne das konkrete BV zu kennen, ist das kompletter Blindflug, ergo ergibt es auch keinen Sinn, zu den Kosten was zu sagen.
MfG
Dirk Grafe
es hängt von der Leistung ab. Es gibt hoheitliche/amtliche Leistungen (zB Teilung, Gebäudeeinmessung, amtlicher Lageplan), die nach VermWertGebT abgerechnet werden, dort sind die Kosten grundsätzlich gleich, es gibt aber bei einigen Leistungen auch Anteile, die nach Stunden berechnet werden.
Nicht-amtliche Leistungen (zB nicht-amtlicher Lageplan, Grob- und Feinabsteckung) werden nach HOAI abgerechnet und sind verhandelbar, da Vermessungsleistungen nicht im verbindlichen Teil der HOAI aufgeführt sind.
Ohne das konkrete BV zu kennen, ist das kompletter Blindflug, ergo ergibt es auch keinen Sinn, zu den Kosten was zu sagen.
MfG
Dirk Grafe
Bauexperte28.10.14 10:56
Hallo Dirk,
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht ... 😕
Grüße, Bauexperte
Dirk Grafe schrieb:Es bleibt festzustellen, daß sich die Kosten für einen Vermesser durch die jüngst hinzugekommene Berechnungsgrundlage "Bodenrichtwert", verändert sowie auch verteuert haben. Ärgerlich insofern auch, da ich jedes BV jetzt im Vorfeld des Werkvertrages einzeln anfragen muß; ein schlichter, pauschalierter Auftrag - wie all die Jahre zuvor, funzt nicht mehr. Ergo Mehraufwand auf beiden Seiten (Vermesser + Verkäufer) der Partnerschaft.
es hängt von der Leistung ab. Es gibt hoheitliche/amtliche Leistungen (zB Teilung, Gebäudeeinmessung, amtlicher Lageplan), die nach VermWertGebT abgerechnet werden, dort sind die Kosten grundsätzlich gleich ...
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht ... 😕
Grüße, Bauexperte
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