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ᐅ Verlegeabstand Fußbodenheizung ändern


Erstellt am: 02.05.22 08:51

RotorMotor 02.05.22 11:13
15cm kann durchaus Sinn machen. Von Pauschal 15,10 auf pauschal 10,7.5 zu gehen muss nicht unbedingt besser funktionieren.

Tolentino 02.05.22 11:16
Ja, also IB Heckmann hat z.B. auch nur 15cm in meinem Allraum geplant. wenn eh schon viel Fläche da ist, braucht der VA nicht immer super niedrig sein. fast wichtiger ist, dass in kleinen Räumen wie Bad oder Eckkinderzimmer der VA evtl noch niedriger als 10cm ist. Z.B. 7,5cm, aber ja, das gehört alles berechnet

Benutzer200 02.05.22 11:39
RotorMotor schrieb:

15cm kann durchaus Sinn machen.
Aber nicht wie beim TE pauschal für das gesamte Haus 😉 .
Dann lebe ich lieber pauschal mit 10cm und habe zu viel belegt, was am Ende aber nicht schlimm wäre.

Aber ja, es sollte muss korrekt berechnet werden.

Raiweired 02.05.22 14:05
Besten Dank für die Einschätzungen. Dann werde ich mir mal die Berechnungen vom GU zeigen lassen zur Überprüfung beim Nachbarn (Heizungsbauermeister). Der GU muss diese Berechnungen sicherlich vom Heizungsbauer anfordern. Muss der Heizungsbauer die Berechnungen an den GU und der GU mir diese Unterlagen geben oder ist das good will wenn es das tut?

Tolentino 02.05.22 15:17
Kommt drauf an, was im Vertrag steht. im Baugesetzbuch ist steht sowas m.W. nicht drin.

Benutzer200 02.05.22 15:35
Raiweired schrieb:

Der GU muss diese Berechnungen sicherlich vom Heizungsbauer anfordern. Muss der Heizungsbauer die Berechnungen an den GU und der GU mir diese Unterlagen geben oder ist das good will wenn es das tut?
Müssen muss er nicht. Wenn ich aber für ne halbe Million ein Haus baue, hätte ich auch gerne die relevanten Unterlagen bei mir vorliegen.
Und da ist eine Heizlastberechnung und Heizungsauslegung eine Basicunterlage.

Wer die Musik bezahlt, bestimmt, was gespielt wird.
heizungsbauer