Wie ich soeben gelesen habe soll Baukindergeld wegen der Corona-Pandemie bis zum 31.03.2021 verlängert werden. Wer bis dahin eine Baugenehmigung bekommt und die Verdienstgrenzen nicht überschreitet, kann Baukindergeld beantragen.
Die wollen die Steuerbescheide haben. Lohnsteuerkarte reicht leider nicht.
BauBauNRW schrieb:
Und noch eine Frage: Es heißt ja Stichtag sei der Tag des Kaufvertrages, Bauantrages oder frühestmöglicher Termin des Baubeginns. Welcher Tag gilt denn dann für Bauherrn? Kaufvertrag beim BU? Bauantrag?Stichtag ist nicht der des Bauantrags, sondern der Baugenehmigung!
Wenn diese bis Ende März 2021 erteilt wird, so hast du Anspruch auf die Förderung.
B
BauBauNRW09.12.20 21:42Darf man eigentlich nach Baugenehmigung noch Dinge am Haus ändern? Höhe, Breite, Länge vermutlich nicht, aber der Rest wird denen doch quasi egal sein oder?
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