ᐅ Verkehrswert bei Erbbaurechtsvertrag
Erstellt am: 07.10.25 12:30
annamoni08.10.25 10:22
nordanney schrieb:
Was sagt denn der teure Anwalt zur Grundlage für seine Berechnung? Früher hat man im Studium immer bei Recht gefragt „wo steht das?“er hat seit knapp 2 wochen immer noch keine Antwort auf die Frage :Grundlage für seine Berechnung. Nächster Schritt wird wohl kostenüberprüfung bei Landgericht sein!
nordanney08.10.25 11:15
annamoni schrieb:
er hat seit knapp 2 wochen immer noch keine Antwort auf die Frage :Grundlage für seine Berechnung. Nächster Schritt wird wohl kostenüberprüfung bei Landgericht sein!Würde ihn noch einmal mit dem Verweis auf die gesetzlichen Regelungen auf Korrektur der versehentlich falsch erstellte Rechnung geben und ihm mitteilen, dass ansonsten eine gerichtliche Festsetzung der Kosten erfolgen müsse.Nur noch mal ein Zitat vom Deutschen Erbbaurechtsverband zur Untermauerung:
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