Hallo liebe Mitglieder,
unsere Gemeinde bevorzugt bei der Bewerbung auf ein Baugrundstück Bewerber ohne Wohneigentum. Sprich, wenn wir eine reelle Chance auf ein Grundstück haben möchten, müssen wir innerhalb eines Jahres nach Einzug unser jetziges Einfamilienhaus verkaufen. Dieses sollte aber eigentlich vermietet werden, und unserer Tochter später zugute kommen.
Was kann man da machen? Seht ihr einen Weg, das Haus trotzdem zu halten? Was passiert, wenn wir nach Einzug nicht verkaufen?
Über Antworten würden wir uns sehr freuen.
unsere Gemeinde bevorzugt bei der Bewerbung auf ein Baugrundstück Bewerber ohne Wohneigentum. Sprich, wenn wir eine reelle Chance auf ein Grundstück haben möchten, müssen wir innerhalb eines Jahres nach Einzug unser jetziges Einfamilienhaus verkaufen. Dieses sollte aber eigentlich vermietet werden, und unserer Tochter später zugute kommen.
Was kann man da machen? Seht ihr einen Weg, das Haus trotzdem zu halten? Was passiert, wenn wir nach Einzug nicht verkaufen?
Über Antworten würden wir uns sehr freuen.
W
WilderSueden25.03.23 22:38Fragt bei der Gemeinde nach, was passieren wird. Spätestens im Notarvertrag muss das ja klar und deutlich aufgelistet sein
O
Osnabruecker26.03.23 00:03Von der Gemeinde steht das Soziale im Vordergrund. Also nicht 2 Häuser im Besitz, sondern 1 Haus für junge, ggf. sozialschwächere, Familien.
Wenn solche Familien bevorzugt werden, wäret ihr vor einem Jahr noch raus geflogen.
Viele Interessenten haben aber zur Zeit den Rückwärtsgang eingelegt und die Gemeinden sind froh, ihre Gebiete zu erschließen.
Seit ehrlich bei der Bewerbung und lasst euch überraschen.
Wenn solche Familien bevorzugt werden, wäret ihr vor einem Jahr noch raus geflogen.
Viele Interessenten haben aber zur Zeit den Rückwärtsgang eingelegt und die Gemeinden sind froh, ihre Gebiete zu erschließen.
Seit ehrlich bei der Bewerbung und lasst euch überraschen.
H
hanghaus202326.03.23 17:38Ihr könnt doch die Tochter das Grundstück kaufen lassen.
S
Schorsch_baut26.03.23 19:19hanghaus2023 schrieb:
Ihr könnt doch die Tochter das Grundstück kaufen lassen.Ich schätze, dass die Gemeinde Minderjährige nicht als Vertragspartner akzeptiert.Ähnliche Themen