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ᐅ Verbot anderer Wärmequellen bei Fernwärme rechtens?


Erstellt am: 06.12.23 14:42

chrisi250106.12.23 14:42
Hallo ich bin neu hier, wir wohnen seit 7 Jahren in unserem Haus, beziehen Fernwärme der Stadtwerke und haben einen Kaminofen. Bisher lief alles normal, nun kam gestern der neue Wärmelieferungsvertrag zu uns per Post, dieser würde zum 1.1.24 gültig. In diesem steht ein Passus, den es im alten Vertrag nicht gab. Er lautet:

...Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer die gesamte Wärme für die Verbrauchsstelle zu beziehen. Der Kunde verzichtet darauf, Wärme zu diesem Zwecke selbst zu erzeugen oder von Dritten zu beziehen...

Darf ich somit keinen Kamin o.ä. mehr betreiben...?
11ant07.12.23 00:32
Wart Ihr nicht selbst Bauherren ?; wie alt ist das Haus ?
allstar8307.12.23 06:50
Was steht im Grundbuch? Bei uns ist sowas in der Art im Grundbuch mit drin.
chrisi250107.12.23 12:32
Das Haus ist nun 7 Jahre alt. Und wir waren selbst Bauherren. Seitens Stadt / Grundbuch gibt es dort auch keine Probleme. Es sind die Stadtwerke die schreiben, wenn du unsere Fernwärme weiterhin nimmst, dann aber auch nur diese und nix anderes? Wir fragen uns ob diese rechtens ist?
Buchsbaum07.12.23 12:41
Zunächst stellt sich die Frage ob euer Haus in einem Satzungsgebiet für Fernwärme liegt. Falls ja gibt es eine entsprechende Satzung in der alles steht. Auch ein etwaiger Anschluss und Benutzungszwang. Darin wäre dann auch die Nutzung etwaiger Fremdwärmequellen geregelt.

Sollte es sich um ein freies Vertragsverhältnis handeln dann könnt ihr den vertragsinhalt ja entsprechend beeinflussen.

Man sollte immer gut überlegen ob man sich in die Hände der quasi Monopolisten begibt. Fernwärme ist eine sehr teure wärmequelle geworden. Eigentlich fast unbezahlbar.
chrisi250107.12.23 12:56
, da gebe ich dir natürlich recht. Bisher gab es auch keinerlei Probleme. Das Problem liegt natürlich nun in der Kürze der Zeit, einen Umstieg auf z.B. Wärmepumpe bekomme ich bis zum 01.01.24 nicht mehr realisiert. Unterschreibe ich den Vertrag nicht, wirds ab dann kalt im Haus. Es ist quasi eine Zwickmühle. Anschlusszwang herrscht und herrschte nicht, lediglich das Verbot seitens Stadt zur Nutzung Öl/Gas.
fernwärmegrundbuchstadtwerkevertrag