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ᐅ unzumutbare Vorgehensweise unseres Fertighausanbieters


Erstellt am: 14.09.13 19:30

bob12315.09.13 21:06
Naja von wollen kann keine Rede sein, aber im Grunde machen wir nix anderes. Wir werden morgen wohl selbst mit den Firmen in Kontakt treten und die Problematik erfragen und nach einer Lösung suchen. Unsere Bauleitung ist ja sogesehen nicht vorhanden, aber dafür zahlen müssen wir trotzdem.
@ Milambar: Kommst du zufällig aus der Baubranche? Deine Aussage hört sich so an, als ob du mal Bauleiter warst...?
Milambar15.09.13 21:21
lach nein.. aber wir wollen auch bauen..
und wir haben uns schon an vielen Ecken Informiert.
Brauchst ja nur die ganzen Einträge anschauen, von Leuten, die "dachten: ach.. das bisschen kontrollieren kann ich auch".
Die sind mehr als nur "baden" gegangen.

Da hängt mehr dran, als "nur mal schauen"
Bauexperte16.09.13 00:04
Hallo,
bob123 schrieb:

Der Kelleranbieter, welcher ein Subunternehmer unseres Hausanbieters ist, weigerte sich nun den Keller zu errichten, bevor kein Bodengutachten erstellt wurde und die Unbedenklichkeit bestätigt wurde.
DAS scheint der einzig Gescheite in diesem Projekt Hausbau zu sein ...
bob123 schrieb:

Die AGB´s ähneln einem Knebelvertrag.
Das weißt Du erst jetzt?
bob123 schrieb:

Können wir eine neue Heizung fordern?
Erst besteht das Recht auf Nachbesserung oder Wandlung seitens Deines Anbieters.
bob123 schrieb:

Können wir die Kosten für das Bodengutachten zumindest zum Teil unserer Hausbaufirma in Rechnung stellen?
Wie gesagt, es war vertraglich keine Bedienung, aber wurde von einem Subunternehmer zur Bedingung gemacht.
Nein, Mutter Natur sei Dank, gehen mittlerweile auch die Gerichte davon aus, daß Bauherren über Verstand verfügen.
bob123 schrieb:

Welche Möglichkeiten haben wir generell eine schnelle Fertigstellung zu forcieren?Wir sind mittlerweile soweit, dass wir bereit wären zu Klagen.Für jede Art von Unterstützung und Hilfestellung sind wir sehr dankbar.
Gar keine.

Erst, wenn die garantieren 15 Monate überschritten sind, kannst Du Deinen Anbieter in Regress nehmen - vorausgesetzt, die Schuld liegt einzig bei ihm und auch nur dann, wenn Dein Vertrag eine Schadensersatzzahlung für den Fall der Bauzeitüberschreitung vorsieht.

Grüße, Bauexperte