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ᐅ Unterschrift für Bauvorhaben der Nachbarin


Erstellt am: 10.02.22 08:15

Elokine10.02.22 09:43
lastdrop schrieb:

Ich wäre da zurückhaltend etwas zu unterschreiben, wenn meine Unterschrift nicht nötig ist. Was habe ich davon? Oder wird die Nachbarin Euch einen Architekten und Rechtsanwalt bezahlen, der die Dokumente prüft und bewertet?

Das hat auch m.E. nichts mit "Kontakt gefährden" oder "stur stellen zu tun".

Das Gleich würde ich auch gegen mich selbst gelten lassen.
Man muss ja nicht gleich vom Schlimmsten ausgehen. Es ist ja durchaus möglich, dass der Plan des Nachbarn nur geringfügig vom Bebauungsplan abweicht und den TE überhaupt nicht tangiert. Wenn z.B. eine Gaube gewünscht ist oder aufgrund der gewünschten Geländemodellierung eine höhere Stützwand nötig ist oder oder oder.

Erstmal anschauen und vom Nachbarn erklären lassen. Sollte man doch dann schnell einschätzen können, ob es irgendeinen Nachteil für euch/euer Grundstück zur Folge hat oder nicht. Wenn nicht, einfach unterschreiben und so positiv in die neue Nachbarschaft starten.

Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass unbegründete Unterschriftsverweigerung durchaus ärgerlich ist.

Edit: war schneller 😉
WilderSueden10.02.22 09:47
Oder das Thema Dachneigung. Wir haben 30-45 Grad, die ganzen Leute mit Bungalow bauen aber alle nur 20 Grad steil damit der Dachboden nicht höher wird als das Erdgeschoss.
launy1010.02.22 09:48
Danke für eure Antworten.
Sind denn Abweichungen vom Bebauungsplan deutlich zu kennzeichnen?

Beispiel: Haus der Nachbarin hat nur 2m Abstand zur Grenze. Ich als Laie unterschreibe. Später beim eigenen Bauantrag stelle ich fest, dass ich selbst keine 3m an die Grenze bauen darf, da ich unwissentlich 1m Abstandsflächen übernommen habe.
Elokine10.02.22 09:59
launy10 schrieb:

Danke für eure Antworten.
Sind denn Abweichungen vom Bebauungsplan deutlich zu kennzeichnen?

Beispiel: Haus der Nachbarin hat nur 2m Abstand zur Grenze. Ich als Laie unterschreibe. Später beim eigenen Bauantrag stelle ich fest, dass ich selbst keine 3m an die Grenze bauen darf, da ich unwissentlich 1m Abstandsflächen übernommen habe.

Kennzeichnen nicht, aber vorne in der Bauantragsmappe muss es eine schriftliche Nennung und Begründung für die Abweichung geben. Die kannst du dir ja zusätzlich zum Plan zeigen lassen.
lastdrop10.02.22 11:28
Nemesis schrieb:

Man muss nicht gleich immer schwere Geschütze auffahren oder den Belzebub an die Wand malen.
Elokine schrieb:

Man muss ja nicht gleich vom Schlimmsten ausgehen.

Sorry, da bin ich vielleicht voreingenommen, aber in meinem beruflichen Umfeld dienen vertragliche Regelungen nahezu ausschließlich für den schlimmeren Fall ...

Und meine Rechte zu wahren würde ich nicht als "schweres Geschütz" oder "Schlimmsten" bezeichnen. Ich lese überall, die die Wirkungen einer Nachbarunterschrift nicht unterschätzt werden sollten...
K a t j a10.02.22 11:35
Vermutlich handelt es sich nur um die Kenntnisnahme der Nachbarn, welche sonst vom Amt schriftlich eingeholt werden würde und extra Zeit und Geld kostet. Solange das Vorhaben dem Bebauungsplan entspricht spielt die Unterschrift m.W. keine Rolle. Der Nachbar wird nur informiert.