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ᐅ Unterschiede zwischen Treuhandsammelkonto und Bankbürgschaft? Neubau.


Erstellt am: 02.04.22 12:07

jerimata02.04.22 12:07
Hallo zusammen,

während viele Fertighausanbieter ja eine Bankbürgschaft verlangen, möchte unser favorisierter Partner bei einer regionalen Volksbank die letzten 90% der Werksvertragssumme (nach der Werkplanung) auf ein Treuhandsammelkonto überwiesen haben - von dort werden dann die weiteren Baufortschritte nach unserer Freigabe ausgezahlt.

Das klingt ja erstmal nicht grundsätzlich verkehrt, da ich bisher aber nur die Bankbürgschaft kenne, wollte ich wissen, ob und welche Konsequenzen daraus entstehen können. Kosten entstehen dazu im ersten Jahr für uns erstmal nicht:

"Die treuhänderische Verwahrung des Betrages erfolgt ein Jahr unentgeltlich für die Bauherrschaft. Eine Betragsverzinsung erfolgt nicht."

Erste, laienhafte Fragen die sich mir ergeben:

  • Klären müsste man noch, wie es nach dem ersten Jahr weitergeht, sollte bis dorthin nicht alles abgeschlossen sein
  • Können mir für meine Finanzierung hierdurch Mehrkosten entstehen? Meine finanzierende Bank muss ja dann früher diese Summe an das Treuhandkonto überweisen, ergo entstehen für mich schon (höhere) Zinszahlungen (Bauzeitzinsen?), als wenn ich jeweils nur den Baufortschritt abgerufen hätte, korrekt? Sind das echte Extrakosten die mich das Treuhandkonto dann indirekt kostet, oder sind diese Zinszahlungen mathematisch nur vorgeschoben, und wären später genauso angefallen?
  • Falls das echte Mehrkosten sind, wäre dann eine Bankbürgschaft besser (oder kostet diese nicht auch etwas? - dann müsste man das entgegenrechnen)?
  • gibt es grundsätzliche Vor- und Nachteile von einem zum anderen Modell?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Hyponex02.04.22 15:15
  • Klären müsste man noch, wie es nach dem ersten Jahr weitergeht, sollte bis dorthin nicht alles abgeschlossen sein
  • kann sein, dass die Kontoführungsgebühren dann weitergegeben werden

  • Können mir für meine Finanzierung hierdurch Mehrkosten entstehen? Meine finanzierende Bank muss ja dann früher diese Summe an das Treuhandkonto überweisen, ergo entstehen für mich schon (höhere) Zinszahlungen (Bauzeitzinsen?), als wenn ich jeweils nur den Baufortschritt abgerufen hätte, korrekt? Sind das echte Extrakosten die mich das Treuhandkonto dann indirekt kostet, oder sind diese Zinszahlungen mathematisch nur vorgeschoben, und wären später genauso angefallen?
  • das ist das, was genau passiert. Entweder habt ihr die 90% Cash = überweist dahin, und nach Freigabe bekommt der Bauträger es ausbezahlt (nach Baufortschritt)
    Wenn ihr aber 20% Cash habt, und musst dann die restlichen 70% schon von der Bank nehmen, dann fallen schon monatlich die verinbarten Zinsen hier drauf!

  • Falls das echte Mehrkosten sind, wäre dann eine Bankbürgschaft besser (oder kostet diese nicht auch etwas? - dann müsste man das entgegenrechnen)?
  • So schaut es aus, Bankbürgschaft wäre günstiger, denn hier nehmen die Banken für die Bürgschaft in der Regel keine Gebühren. Die wissen dann:
    das aus dem Kredit/Eigenkapital bekommt der Bauträger/Baufirma Betrag X, somit dieser Betrag darf nur an die Baufirma überwiesen werden, nirgendsanders. Dafür Haftet die Bank (und gibt es mit der Bürgschaft an die Firma als Bestätigung)

  • gibt es grundsätzliche Vor- und Nachteile von einem zum anderen Modell?
  • Einfach die "Mehrkosten" ausrechnen, was wann was fließt.
    es ist günstiger, wenn nach und nach das Geld fließt, und man es sich das dann vom Kredit abruft, dann zahlt man (ALS BEISPIEL)
    nach 1. Abruf, mtl. 100€ Zinsen
    nach 2 Abruf, mtl. 200€ Zinsen
    und so weiter, bis man fast komplett den Kredit abruft, (Beispiel: 90%) = mtl. 500€ an Zinsen.

    somit zahlt man mit den Treuhandkonto 12x 500€ an Zinsen (Geld zu 90% an Bauträger/Trauhandkonto überwiesen; Zinsen fallen für 90% an), also in diesem Beispiel sind es in 12 Monaten um die 6.000€ an Kosten.
    bei der Abrufvariante mit Bankbürgschaft steigern sich die Zinsen nach und nach. (1 Rate etc.) also hier kann man davon ausgehen, dass die Zinsenlast wohl bei 50% liegen wird (klar, die erste Zahlung ist in der Regel höher, bei Rohbau nehmen sich die Bauträger schon viel, aber das ist nach Fertigstellung, also in der Regel 1-2 Monate später, als beim Trauhandkonto! also hat man hier 1-2 Monaten längere Zeit ohne Kosten).

Ich würde einfach immer die "Gesamtkosten" des Baus betrachten, d.h. auch solche Kosten beim Anbieter A, B und C. berücksichtigen.

wenn Du sagst, mit 5.000€ mehr an Kosten nehme ich in Kauf, weil ich unbedingt mit dem bauen möchte, dann ist es so.
jerimata02.04.22 16:44
Oh wow, danke für diese ausführliche Antwort - dann sind die negativen Befürchtungen leider korrekt - habe damit aber auch eine Verhandlungsgrundlage, wenn andere mehrheitlich mit Bankbürgschaften zufrieden sind, sollte das wohl auch für diesen Anbieter möglich sein.. Merci!
HilfeHilfe02.04.22 20:41
Naja Bankbürgschaft hat auch einen Nachteil . Geld kann nur an den Bauträger gezahlt werden . Auch im Insolvenzfall
jerimata02.04.22 21:23
HilfeHilfe schrieb:

Naja Bankbürgschaft hat auch einen Nachteil . Geld kann nur an den Bauträger gezahlt werden . Auch im Insolvenzfall
Wie meinst du das? Irgendwie/Irgendwann muss doch mit dem Kredit etwas geschehen, auch wenn der Bauträger insolvent wird?
HilfeHilfe03.04.22 07:58
jerimata schrieb:

Wie meinst du das? Irgendwie/Irgendwann muss doch mit dem Kredit etwas geschehen, auch wenn der Bauträger insolvent wird?

ja es steht dem Insolvenzverwalter zu. Ist ja eine Bürgschaft die er abrufen kann. Wie es in der Praxis laufen kann , kann ich Dir nicht sagen.
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