ᐅ Umbau eines Einfamilienhaus - Architekt Leistungsphase 1 bis 4
Erstellt am: 26.08.2020 00:07
nbghaus 26.08.2020 00:07
Hallo zusammen,
wir planen den Umbau unseres Einfamilienhaus in Erlangen und haben dafür ein Kostenvolumen von 250.000€ angesetzt. Unser Plan ist es zunächst die Leistungsphase 1-4 von einem Architekten durchführen zu lassen. Mit den fertigen Plänen würden wir dann Angebote von ein paar GU einholen und je nach Zuspruch auf einen solchen zurückgreifen, oder auch die Ausführungsplanung vom Architekten durchführen lassen und die Gewerke einzeln vergeben.
Wie sind hier die Erfahrungen, ist dieser Ablauf realistisch, oder gibt es daran etwas auszusetzen?
Mit wieviel würden die Phasen 1-4 veranschlagt werden? Laut einem Online-Rechner wäre der Mindestsatz bei ca. 11.423,03 € netto (27%). Gehe ich hier von der richtigen Planung aus?
Vielen Dank für eure Antworten.
Viel Glück
wir planen den Umbau unseres Einfamilienhaus in Erlangen und haben dafür ein Kostenvolumen von 250.000€ angesetzt. Unser Plan ist es zunächst die Leistungsphase 1-4 von einem Architekten durchführen zu lassen. Mit den fertigen Plänen würden wir dann Angebote von ein paar GU einholen und je nach Zuspruch auf einen solchen zurückgreifen, oder auch die Ausführungsplanung vom Architekten durchführen lassen und die Gewerke einzeln vergeben.
Wie sind hier die Erfahrungen, ist dieser Ablauf realistisch, oder gibt es daran etwas auszusetzen?
Mit wieviel würden die Phasen 1-4 veranschlagt werden? Laut einem Online-Rechner wäre der Mindestsatz bei ca. 11.423,03 € netto (27%). Gehe ich hier von der richtigen Planung aus?
Vielen Dank für eure Antworten.
Viel Glück
11ant 26.08.2020 01:03
nbghaus schrieb:
Unser Bungalow besteht aus EG und einer Einliegerwohnung im OG. Wir möchten nun das OG vollständig aufstocken und auch eine neue Heizung, Fenster etc. verbauen - energetische Sanierung.Die Machbarkeit der Aufstockung hinsichtlich Bebauungsplan, Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl ist bereits positiv geklärt ?nbghaus schrieb:
Nach dem Umbau haben wir zwei getrennte Wohneinheiten.D.h. die Einliegerwohnung wird eine zweite Wohnung in der Größe derjenigen im EG, und die "vollständige Aufstockung" meint eigentlich, das Dachgeschoss zum geradwandigen Vollgeschoss á la "Stadtvilla" auszuweiten ? nbghaus 26.08.2020 12:54
11ant schrieb:
Die Machbarkeit der Aufstockung hinsichtlich Bebauungsplan, Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl ist bereits positiv geklärt ?
D.h. die Einliegerwohnung wird eine zweite Wohnung in der Größe derjenigen im EG, und die "vollständige Aufstockung" meint eigentlich, das Dachgeschoss zum geradwandigen Vollgeschoss á la "Stadtvilla" auszuweiten ?Bebauungsplan ist geklärt, das ist kein Problem laut Bauamt. Ein Nachbar hat im Endeffekt genau das Gleiche gemacht.
Richtig, es soll ein geradwandiges Vollgeschoss auf das EG. Also ohne Kniestock etc.
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