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ᐅ Übernahme v Bauträger: Sonderkündigungsrecht Gebäudeversicherung?


Erstellt am: 02.09.18 22:43

sisqonrw02.09.18 22:43
Hallo,
wir haben am 31.08.18 unseren Mittelhaus (Neubau) vom Bauträger übergeben bekommen.
Ich habe gestern eine Kündigung an die Gebäudeversicherung gesendet.
Ich habe eine Frage. Wann wäre man frühstens aus der Versicherung?
Gibt es bei einer neuen Gebäudeversicherung eine Wartezeit? Hätte ich lieber mit Wunschtermin kündigen sollen?
HilfeHilfe03.09.18 06:58
Verstehe die Frage nicht. Frag doch die Versicherung . Eine neue ist schnell abgeschlossen
sisqonrw03.09.18 13:32
DAs ist die Versicherung vom Bauträger. Die dürfen wir keine Auskunft geben. Und der Bauträger bekomme ich nicht erreicht. DAuert mir zu lange.
Müllerin03.09.18 13:41
Wenn die Versicherung vom Bauträger ist, und du keine Auskunft bekommst, kannst du sie doch rechtlich gar nicht kündigen?! Oder hast du sie bezahlt? Dann kriegst du auch Auskunft...
Nordlys03.09.18 13:58
Wer ein Haus hat, hat es zu versichern. Wer es verkauft, überträgt die Versicherung auf den Käufer, der hat nun ein vierwöchiges Kündigungsrecht, die Versicherung wird ansonsten seine. Das gilt ab Besitzübergang, bin da aber nicht ganz sicher, kann auch ab Eigentumsübergang sein. Die alte Versicherung gilt immer bis Jahresende, zum 1.1.19 braucht der TE somit was Neues, oder aber er übernimmt. Kann ja eine günstige Police gewesen sein. Karsten
sisqonrw03.09.18 23:02
Wie schnell wird man gekündigt. Ich hoffe nicht so schnell, da es Wartezeit bei den neuen gibt.
Reicht eine Kündigung oder müssen wir den Übertrag nachweisen?
gebäudeversicherungbauträger