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ᐅ Trockenbauer verursacht Schaden


Erstellt am: 03.11.2013 20:08

Bauexperte 08.11.2013 10:25
Hallo,
MCHaus schrieb:

Zählen auch mündliche Absprachen zwischen mir und meiner Baufirma( unter Zeugen) oder muss wirklich alles schriftlich sein.
Im Regelfall werden die Partner oder gute Freunde Zeugen von mündlichen Absprachen; ist also im worste case nicht wirklich einfach durchzusetzen.

Deshalb: immer schriftlich bestätigen und ein Beweis liegt vor. Wer frei von "Tücke und List" ist, hat Verständnis für diese Vorgehensweise.

Grüße, Bauexperte

HilfeHilfe 08.11.2013 11:08
MCHaus schrieb:
Das Problem ist das ich die Fliesenarbeiten hab raus nehmen lassen weil mir die Firma kein konkretes Angebot machen konnte und weil mir mein Kumpel eine Firma empfohlen hat, mit der ich auch sehr zufrieden bin. Aber der Trockenbauer hat mit seiner Versicherung gesprochen und wir könne das jetzt reparieren lassen. Ich hab da mal noch eine andere Frage: Zählen auch mündliche Absprachen zwischen mir und meiner Baufirma( unter Zeugen) oder muss wirklich alles schriftlich sein.

ich würde die Versicherungssumme annehmen.... wie schauts den aus ? Hat der Fliesenleger "privat" gearbeitet ?

Explosiv 10.02.2014 20:12
Hi
auch wenn die Fliesen in Eigenregie verlegt wurden, den Schaden hat der Sub des Unternehmers verursacht. Wer nun wie den Schaden behebt, kann nicht das Problem des Kunden sein. Für die beschädigten Fliesen ist es egal, wer sie gelegt hat und Sache des Unternehmers, sie von wem auch immer fachmännisch wechseln zu lassen. Da würde es auch keine Rolle spielen, ob der Fliesenleger privat gearbeitet hat oder nicht.
Denke aber, mittlerweile ist das Problem gegessen, oder nicht?

Wastl 11.02.2014 08:58
Explosiv schrieb:
Hi
auch wenn die Fliesen in Eigenregie verlegt wurden, den Schaden hat der Sub des Unternehmers verursacht. Wer nun wie den Schaden behebt, kann nicht das Problem des Kunden sein. Für die beschädigten Fliesen ist es egal, wer sie gelegt hat und Sache des Unternehmers, sie von wem auch immer fachmännisch wechseln zu lassen. Da würde es auch keine Rolle spielen, ob der Fliesenleger privat gearbeitet hat oder nicht.
Denke aber, mittlerweile ist das Problem gegessen, oder nicht?
Wenn das Bauunternehmen den Zugang freigegeben hat?! Bei uns durften unsere eigenen Handwerker erst nach der Übernahme ins Haus, damit sowas nicht passiert. Die Baufirma trägt das Risiko - das würde ich erst im Vertrag Prüfen, bevor man das große Fass aufmacht.
fliesenleger