Traumhaus AG - Bauvorhaben Hahnheim

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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M

minimini

D.h. im Kaufvertrag wird weder auf die Teilungserklärung verwiesen noch wird auf „1/34 von Flurstück XYZ“ Abzug genommen?
Habe gerade bei mir nochmal nachgeschaut. Da steht sinngemäss:
„minimini kauft 1/39 am zuvor benannten Aufteilungsgrundstück verbunden mit dem Sondereigentum Nummer XY und allen Flächen mit derselben Nummer gemäß Aufteilungsplan.“

Der Aufteilungsplan befindet sich in meinem Fall in der Teilungserklärung, die zuvor als Grundlage des Vertrags benannt wird.
 
D

dimik1010

Genau es fehlt jeglicher Teilungsplan. Es wird nirgends angegebenen, wie groß das genannte Sondereigentum ist. Einziger Hinweis ist die Preisliste, welche jedoch nicht Teil der beurkundeten Dokumente ist.
 
11ant

11ant

Aber wenn ich es richtig verstehe möchte er wissen wovon er 1/34 bekommt.
Er hat gefragt, ob ich wisse, wie groß das jeweilige Vierunddreißigstel sei. Dazu habe ich gesagt, "in Quadratmetern" sei das insofern unbekannt, da hier so nicht quantifizierbar. Selbstverständlich sind alle Vierunddreißigstel zueinander "gleich groß", der Nenner ist durchgängig identisch. Ich habe hier im Beispiel 1/34 genommen, wobei "1/" einen Anteil je Haus / Miteigentumspartei meint, und "/34" auf meiner Annahme basiert, der Teiler/Nenner werde hier durch die Gesamtzahl der Häuser vorgegeben (wie es häufiger ist). Seltener wird - bei verschieden großen "Wohnungen" die "Umlage" der Anteile auch nach der Gesamtfläche vorgenommen, beispielsweise bei zehn 141 qm Häusern und vierundzwanzig 135 qm Häusern könnten es dann auch 135 bzw. 141 Viertausendsechshundertfünfzigstel sein, denen der Anteil der jeweiligen Miteigentumseinheit an der Gesamtheit des Gemeinschaftseigentums entspräche. Auch das ist nur ein Rechenbeispiel, man kann es auch noch genauer differenzieren. So oder so wird sich das in Dokumenten wiederfinden, die Teil des notariell beglaubigten Paketes werden. Überraschungspakete gibt es dabei nicht, und es wird auch nichts mit Zaubertinte geschrieben. Den Anteil - in meinem Beispiel 1/34 - bekommt er mit Brief und Siegel, tiptop beleihungsfähig. Aber wie gesagt, nichts davon darf seinem Bänker unvertraut sein, wenn der kein Azubi mehr ist.
Ich meine auch gelesen zu haben, dass er anzweifelt, dass so wie geplant gebaut werden kann?
Solche Zweifel sind absolut berechtigt, werden wohl auch von der Verkäuferseite geteilt und dürften der wesentlichste Grund dafür sein, daß sich mit den Baugenehmigungen auch die Notartermine solcher Projekte regelmäßig mitverzögern: die Verkäufer wollen erst zur Unterzeichnung schreiten, wenn sie ganz gewiß sind, das projektierte Objekt auch wirklich planungsgemäß "liefern" zu können. Man stelle sich vor, von irgendeiner Lärmschutzwand oder irgendeinem Vogelbrutplatz müssen achtzig Zentimeter mehr Abstand gehalten werden als geplant - dann geht das nicht ohne Änderungen mit Auswirkungen auf alle Puzzleteilchen des Gesamtprojektes. Wem solche Restungewißheiten bis zur Landeerlaubnis nicht gefallen, der muß sich von den entsprechenden Angeboten weg orientieren und fertig komplett erschlossene und durchgenehmigte Projekte suchen - die sind allerdings signifikant dünner gesät und unvermeidlich auch teurer.

Traumhaus und Deutsche Reihenhaus spielen da in derselben Liga, mit etwas anderen Projekten sind auch Brale, Weisenburger, Wengerter, Werner und weitere mit Projekten für ähnliche Zielgruppen aktiv. Ein "Graf Lerchenfeld Quartier" beispielsweise liegt leider zwei Lohngruppen höher ;-)

Genau es fehlt jeglicher Teilungsplan. Es wird nirgends angegebenen, wie groß das genannte Sondereigentum ist. Einziger Hinweis ist die Preisliste, welche jedoch nicht Teil der beurkundeten Dokumente ist.
Sei gewiß, zur gegebenen Zeit werden dies - mit den erläuterten Einschränkungen - keine unbekannten Größen mehr sein, nur zum Exposé gehört es noch nicht und aus den o.g. Gründen findest Du es auch nicht in Kaufvertragsentwürfen. Das ist aber kein Grund zur Beunruhigung. Du solltest mittelprächtig leicht recherchieren können, wo die Dir nächstgelegenen bereits seit mehreren Jahren abgewickelten Projekte der Anbieter Deines Interesses sind, und kannst die dortigen Bewohner befragen. Mich würde nicht wundern, wenn Du mehrere von denen sogar als Gruppen in Online Communities, Messengern etcetera fändest. Projekte ähnlicher Art findest Du bundesweit mehr als hundert, etwa gleichmäßig in allen Bundesländern, in im weiteren Sinne Ballungsräumen (zu denen da auch MZ/WI, LU/MA/HD, F/OF/HG usw. zählen) etwas gehäufter.
 
M

Mardhuk

Genau es fehlt jeglicher Teilungsplan. Es wird nirgends angegebenen, wie groß das genannte Sondereigentum ist. Einziger Hinweis ist die Preisliste, welche jedoch nicht Teil der beurkundeten Dokumente ist.
Ja, eine konkrete qm Anzahl wird hier nicht genannt. Da solltest du ggf. nochmal in den Grundstückskaufvertrag schauen. Da steht unter §2 eigentlich schon recht deutlich, dass man (...) "1/34 des Grundbesitzes, verbunden mit dem Sondereigentum an sämtlichen Räumlichkeiten an der im Aufteilungsplan mit Nr. X bezeichneten zu errichtenden Wohnungseigentumseinheit" (...) "und mit dem Sondereigentum verbunden sind gemäß Teilungserklärung die Sondernutzungsrechte an der mit der gleichen Nummer gekennzeichneten, vor, neben und hinter dem Haus gelegenen Fläche" (...) bezieht.

Der Teilungsplan war bei uns schon Teil der Dokumente - wenn du den nicht bekommen hast, solltest du dringend nochmal beim Notar nachfragen.
 
M

minimini

Und der Kaufvertrag soll beurkundet werden ohne dass darin auf eine Teilungserklärung verwiesen wird/diese vorliegt? Finde ich zumindest ungewöhnlich und würde mich irritieren, ohne jetzt die Details zu kennen.
 
D

dimik1010

Hallo zusammen,

Sry hatte mich unverständlich ausgedrückt. Teilungsplan etc ist, auch ist alles klar mit Sondereigentum und 1/34 das steht alles drin. Wir drehen uns im Kreis, es sind nirgends die qm angegeben, alles andere ist ja in Ordnung
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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