Traumhaus AG - Bauvorhaben Hahnheim

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M

minimini

Ich habe gerade mal geschaut, die genauen qm der Fläche des Sondernutzungsrechts rund um unser Haus ist bei uns auch nicht angegeben. Die Lage (und damit auch die ungefähre Größe) geht aus der Teilungserklärung hervor.

Das hat bei uns bei der Vertragsprüfung aber auch niemand beanstandet.
 
11ant

11ant

Teilungsplan etc ist, auch ist alles klar mit Sondereigentum und 1/34 das steht alles drin. Wir drehen uns im Kreis, es sind nirgends die qm angegeben, alles andere ist ja in Ordnung
Ich habe gerade mal geschaut, die genauen qm der Fläche des Sondernutzungsrechts rund um unser Haus ist bei uns auch nicht angegeben. Die Lage (und damit auch die ungefähre Größe) geht aus der Teilungserklärung hervor.
Dann ist nicht nur "alles andere" in Ordnung, sondern mehr wird es nicht geben (können). Ideelle Anteile - selbst wenn sie (wie der Vor- und der Hintergarten des Hauses) - nachmeßbar wären, bleiben juristisch dennoch ideell und insofern nicht der Fläche nach quantifizierbar. Aus diesem Grund wird niemand solche Flächen "genauer" ausweisen als mit der Teilungserklärung, die ja schließlich auch eine Lageplankomponente hat. Welche Mehr-Sicherheit würde denn von dieser qm-Angabe erhofft ?
 
Zuletzt bearbeitet:
F

FDT2021

Hallo,
schön das Projekt Hahnheim hier zu finden!
Wir haben ebenfalls in Hahnheim reserviert, haben die Nachfragen bezüglich Vertragsanpassungen zu Änderungen geführt? Gerade hinsichtlich der Radon Diskussion? Vielen Dank und viele Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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