ᐅ Tilgungsverlauf im Voraus festlegen?
Erstellt am: 04.05.2016 15:46
Poldi 04.05.2016 15:46
Hallo, ich bin neu hier im Forum.
Zur Zeit überlege ich, wie ich die kommende Anschlussfinanzierung angehen soll. Für mein vor 6,5 Jahren gekauftes Haus habe ich 145 Tsd. Euro aufgenommen. Aufgeteilt auf 3 Kredite.
Die beiden erstrangigen Kredite bei Sparkasse und Kfw (Zinsbindung endet im November 2019) und ein weiterer Kredit bei der VR-Bank (Volltilger - nicht erstrangig im Grundbuch), der im November 2024 endet.
Ich habe mir ausgerechnet, dass ich, um die beiden Kredite Ende 2019 abzulösen, ein Forwarddarlehen über 74 Tsd. Euro mit ca. 8,5 Jahren Laufzeit aufnehmen werde, welches ich in den ersten 5 Jahren mit 7% tilge. Nach 5 Jahren, wenn ich den VR-Kredit nicht mehr bedienen muss, soll die Tilgung dann auf 20% hoch gesetzt werden.
Meine Frage ist, ob man solch hohe Tilgungssprünge im Voraus mit einer Bank ausmachen kann.
Ein Kredit, in bei dem man mehrmals während der Laufzeit die Tilgung anpassen kann, wäre auch eine Option. Weiß aber nicht, ob solche Tilgungsunterschiede erlaubt sind.
Alternativ würde ich ein Forwarddarlehen nur über 5 Jahre aufnehmen. Und nach 5 Jahren dann nochmals eine Anschlussfinanzierung über den Rest abschließen. Das würde aber wiederum das Risiko steigender Zinsen mit sich bringen.
Zur Not könnte ich auf ein Forwarddarlehen aufnehmen, mit 7% Tilgung während der kompletten Laufzeit von ca. 9 Jahren, bei der ich mir 10% Sondertilgung pro Jahr einräumen lasse.
Bin momentan noch unentschlossen. Für Eure Meinung wäre ich Euch sehr dankbar. Vielen Dank, Poldi.
Zur Zeit überlege ich, wie ich die kommende Anschlussfinanzierung angehen soll. Für mein vor 6,5 Jahren gekauftes Haus habe ich 145 Tsd. Euro aufgenommen. Aufgeteilt auf 3 Kredite.
Die beiden erstrangigen Kredite bei Sparkasse und Kfw (Zinsbindung endet im November 2019) und ein weiterer Kredit bei der VR-Bank (Volltilger - nicht erstrangig im Grundbuch), der im November 2024 endet.
Ich habe mir ausgerechnet, dass ich, um die beiden Kredite Ende 2019 abzulösen, ein Forwarddarlehen über 74 Tsd. Euro mit ca. 8,5 Jahren Laufzeit aufnehmen werde, welches ich in den ersten 5 Jahren mit 7% tilge. Nach 5 Jahren, wenn ich den VR-Kredit nicht mehr bedienen muss, soll die Tilgung dann auf 20% hoch gesetzt werden.
Meine Frage ist, ob man solch hohe Tilgungssprünge im Voraus mit einer Bank ausmachen kann.
Ein Kredit, in bei dem man mehrmals während der Laufzeit die Tilgung anpassen kann, wäre auch eine Option. Weiß aber nicht, ob solche Tilgungsunterschiede erlaubt sind.
Alternativ würde ich ein Forwarddarlehen nur über 5 Jahre aufnehmen. Und nach 5 Jahren dann nochmals eine Anschlussfinanzierung über den Rest abschließen. Das würde aber wiederum das Risiko steigender Zinsen mit sich bringen.
Zur Not könnte ich auf ein Forwarddarlehen aufnehmen, mit 7% Tilgung während der kompletten Laufzeit von ca. 9 Jahren, bei der ich mir 10% Sondertilgung pro Jahr einräumen lasse.
Bin momentan noch unentschlossen. Für Eure Meinung wäre ich Euch sehr dankbar. Vielen Dank, Poldi.
HilfeHilfe 04.05.2016 22:33
Die meisten Darlehen haben als Standard kostenlose Tilgungssatzänserungen . Bei dir wird es quasi ein volltilger. Probleme sehr ich bei der Grundschuld Abtretung . Das vr Darlehen würde auf Rang 1 rutschen wenn du die Bank wechselst . Alternativ würde ich die Baugesetzbuch 389 ziehen und Komplett alles umschulden . Es lohnt auch schon jetzt Darlehen anzufragen . Vermittler bieten auch Banken mit längerer Vorwartezeit an
Poldi 04.05.2016 22:47
Was bedeutet Baugesetzbuch 389?
Wenn es ein Volltilger wird, wäre das denn ein Problem mit einer jährlichen Sondertilgung von 10%?
Wenn es ein Volltilger wird, wäre das denn ein Problem mit einer jährlichen Sondertilgung von 10%?
HilfeHilfe 05.05.2016 08:01
Poldi schrieb:
Was bedeutet Baugesetzbuch 389?
Wenn es ein Volltilger wird, wäre das denn ein Problem mit einer jährlichen Sondertilgung von 10%?In der Regel sind es 5% im Jahr . Ob du eine Bank findest mit 10% inkl volltilger wissen die Spezies oder der Vermittler . Sorry Baugesetzbuch 489 Absatz 2 . Du kannst nach 10 Jahren mit 6 Monaten Frist vorzeitig aus dem Darlehensvertrag ohne vorfälligkeitsentsvhädigung . Wann wurde der VR Kredit aufgenommen? Poldi 05.05.2016 08:39
VR erst Ende 2014.
Ich hatte damit einen Wfa-Kredit der NRW.Bank abgelöst. Läuft 10 Jahre als Volltilger.
Ich hatte damit einen Wfa-Kredit der NRW.Bank abgelöst. Läuft 10 Jahre als Volltilger.
HilfeHilfe 05.05.2016 09:23
Ich will dir jetzt keine Hoffnungen machen , aber Wahrscheinlich wird keine Bank in den nachrang gehen . Und die VR wird ihn auch nicht abtreten . Du hast Hoffnungen auf eine Umschuldung bei der VR
Ähnliche Themen