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ᐅ Tilgung bei Hartz IV - Wird die Tilgung vom Amt übernommen?

Erstellt am: 10.07.14 11:52
S
sisqonrw
S
sisqonrw
10.07.14 11:52
Hallo,

wie ist es, wenn man später zum Hartz IV Empfänger wird. Ist ja alles möglich heutzutage. Muss man das Haus verkaufen? Ein Freund meinte, dass das Amt die Tilgung übernimmt bzw. ein Teil davon. Hat sich jemand damit befasst?

Grüße
N
nordanney
10.07.14 12:12
M.W. gibt es ähnlich dem Wohngeld auch einen Lastenzuschuss bei Eigentum. Wenn Du allerdings eine riesige Luxushütte hast, wird das Amt wohl "freundlich" auf einen Verkauf drängen.
emer10.07.14 12:30
Das gibt es was. Allerdings darf, wie z.B. bei Antrag auf Wohngeld auch, eine bestimmte Größe der Wohnfläche bei x Bewohnern nicht überschütten werden. Ich meine mal gelesen zu haben, dass es bei 4 Personen irgendetwas um die 150qm sind. Aber da weis das Amt oder google wohl mehr.
E
Elina
10.07.14 13:23
Es gibt keinen Zuschuss zur Tilgung, nur für den Zinsanteil, da es äquivalent zur Miete ist. Außerdem gibt es Quadratmeterbegrenzungen, was noch als angemessen gilt, meines Wissens für die ETW 130 und für ein Haus 110 qm. Darüber muß verwertet werden. Die Tilgung müßte man aus dem Satz berappen, was bei 360 Euro, oder wieviel es da gerade gibt, äußerst knapp werden würde.
Würde es aber nochmal genau nachrecherchieren, da sich über die Jahre was geändert haben kann, zb bei tacheles.

Urteil dazu: BSG vom 07.06.2011 Az. B 14 AS 79/10 R
E
Elina
10.07.14 16:11
Je nach Arge ist es dem Sachbearbeiter aber ziemlich egal, wie teuer die günstigste vergleichbare Mietwohnung am Ort ist. Beispiel: ein H4 Bezieher sucht eine Wohnung, die billigste hat 29 qm und kostet 290 kalt. Das ist dem Amt leider zu teuer, da nur 230 Euro für einen Single "angemessen" sind. Es gibt aber keine Wohnungen für 230 Euro in der gesamten Umgebung. schon gar nicht mit 45 qm, die dem Single zustehen würden. Für 230 kalt bekommt er maximal ein kleines WG-Zimmer. Die Ablehnung der "unangemessen teuren" Mietwohnung durch den SB ist zwar nicht ok, aber jetzt geh mal hin und klage. Dauert ein Weilchen und derweil kann man ja unter der Brücke kampieren.
Beispiel 2: notwendige Umzugskosten sollen ja übernommen werden, die ARGE erkennt aber eine Notwendigkeit bei Scheidung nicht an, so und was nun? Mit Expartner weiter Tisch und Bett teilen? Kein Ding, man kann ja klagen und bekommt sogar Recht. Nach drei Jahren.
Zwei reale Beispiele aus dem nahen Umfeld, die zeigen, daß es mit der Theorie und der Praxis und dem Recht nicht immer so simpel ist. Es gibt zwar Ausnahmefälle, wo Tilgungsanteile gezahlt wurden, aber ich würde mal grob schätzen, daß 100% aller Anträge in diese Richtung abgelehnt werden. Aber kein Problem, man kann ja klagen und bekommt vielleicht sogar Recht. Nach drei Instanzen und 10 Jahren dürfte das Haus dann auch weg sein, aber was solls. Man hat ja rückwirkend zumindest Recht gehabt.
T
toxicmolotof
10.07.14 21:00
Und ich kenne aus dem familiären und beruflichen Umfeld oben geschilderte Situationen ohne Klagen. Die Frage der Verhältnismäßigkeit muss sich jeder Mitarbeiter der ARGE gefallen lassen. Und als H4 Empfänger bekommt man sogar die Prozesskosten bezahlt oder eben PKBH. Und es gibt Eilänträge im Sozialrecht, wo es innerhalb von 14-21 Tagen zur Verhandlung kommt. Da kennen spezialisierte Sozialrechtsanwälte keine Gnade, insbesondere wenn es um lebensnotwendige Inhalte geht.

Versteht mich nicht falsch, ich bin da kein Fan von, aber was Recht ist muss recht bleiben und ich als Steuerzahler bin so oder so nicht davon begeistert, dass andere Leute auf meine Kosten leben. Aber so ist es und dann verlange ich von jedem Beamten gerade in dieser Betrachtung Augenmaß und Hirn, auch wenn es schwer fällt. Wenn ich mit Kosten X die aktuelle Situation beibehalten kann, jede andere Forderung aber zu Kosten von X + Y führt, dazu noch einmalige Kosten für Umzug o.ä., dann soll derjenige einfach weiter da wohnen bleiben.

Nächstes Beispiel:
Eine fertig studierte Studentin beantragt vorübergehend H4 (ALG gibt es nicht, noch nie gearbeitet), sie hat eine Zusage eines Unternehmens, dass sie in 4 Monaten dort anfängt. Die Miete liegt 40 Euro über dem "erlaubten" Satz, beinhaltet aber eine Einbauküche des Vermieters. Die Behörde erkennt diesen Mietsatz nicht an und möchte 40 Euro weniger zahlen, weiß aber, dass ein Arbeitsvertrag vorliegt. Als Folge bietet der Vermieter der Mieterin an, die gebrauchte Küche für 500 Euro zu übernehmen. Diese Kosten müssen gezahlt werden, weil ein Grundrecht auf eine Küche besteht. Egal ob in der aktuell bewohnten Wohnung oder in einer neuen Wohnung. Unterm Strich hat das Amt zwei Möglichkeiten: 4x40=160 Euro "zu viel Miete" zahlen oder einmalig 500 Euro für die Küche zahlen.

Ich erwarte an dieser Stelle, dass man sich für diese 160 Euro entscheidet und nicht 500 Euro zahlt. Der gesunde Menschenverstand verlangt das.
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