Hallo,
uns liegt ein Angebot vom Tiefbauer vor, das uns im Grunde zusagt. Dieses sollen wir für die Auftragserteilung unterschreiben und zurück an den Tiefbauer senden.
Wird in dem Fall kein Vertrag abgeschlossen?
Zumindest die Allgemeinen Geschäftsbedienungen sollten uns doch vorliegen die wir dann akzeptieren müssen?
Gruß
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uns liegt ein Angebot vom Tiefbauer vor, das uns im Grunde zusagt. Dieses sollen wir für die Auftragserteilung unterschreiben und zurück an den Tiefbauer senden.
Wird in dem Fall kein Vertrag abgeschlossen?
Zumindest die Allgemeinen Geschäftsbedienungen sollten uns doch vorliegen die wir dann akzeptieren müssen?
Gruß
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Nordlys schrieb:
Dienststelle Angebote unterschrieben, gestempelt und als Auftrag Rück gefaxt. Nie Probleme.Was, wenn es tatsächlich die einzigen Schritte waren, je nach Behörde gegen LHO oder BHO, gegen VgV, uVGO, UWG verstößt ...naja die Liste kennst du ja zur Genüge...Ähnliche Themen