W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Terrassendach / Carport Luftüberstand zum Nachbarn 2 cm


Erstellt am: 06.11.13 12:29

Bauexperte20.12.13 11:01
Hallo,
Hilaria schrieb:

Nein Bauexperte, bereits unmittelbar als das Terrassendach stand, wurde festgestellt, dass es zu lang war. Wir haben sofort den Menschen kontaktiert bzw. die Monteure. Abgenommen haben wir es also in dem Sinne nicht. Was hätten wir an diesem Tag tun sollen?
Schriftlich und per ERSch die Abnahme verweigern.
Hilaria schrieb:

Mein Mann will einen Rechtsstreit umgehen und hat nun in die 50 50 Lösung eingewilligt, ich jedenfalls bin stinkesauer und würde nie wieder diese Firma beauftragen und auch niemals empfehlen. Zumal im Auftrag direkt stand: Grenzbebauung, Grenzstein -2 cm . Feinaufmaß vom Techniker vor Ort.
Auch, wenn ich die Haltung Deines Mannes in gewisser Weise nachvollziehen kann - es ist der Weg des geringsten Widerstandes.
Hilaria schrieb:

Aber egal. So isses, die Nachbarn sind bei mir durch, der Carportbauer auch.
Umgebaut wird aus Temperaturgründen erst im Frühjahr.
Hier schreibst Du zum ersten Mal, daß Du einen Nachweis darüber in Händen hältst, an welcher Stelle der Carport zu stellen war. Das heißt - auch ohne schriftliche Bestätigung der Abnahmeverweigerung, kannst Du dokumentieren, daß der Carportbauer um die Grenzen wusste. Ob es für ihn erlaubt ist, dies mit oder ohne Vermesser zu tun, kann Dir zum jetzigen Zeitpunkt erst Mal egal sein.

Das heißt - eingedenk meiner Antwort hinsichtlich der Entscheidung im möglichen Klagefall (kein(e) Richterin wird wegen 2 cm einen Rückbau per Urteil fordern) - hast Du beste Voraussetzungen mit "nur" einem blauen Auge aus der Sache heraus zu kommen. Nur "falls" Dein Mann seine Schnellentscheidung noch nicht schriftlich fixiert hat: führe Deinem Mann diesen Umstand vor Augen und Lass es darauf ankommen. Im schlimmsten Fall kommt es imho zu einer Geldstrafe wegen Überbauung - wobei ich wirklich nicht glaube, daß der Nachbar klagen wird, denn er muß die Gerichtskosten vorstrecken und sein Anwalt wird ihn sicherlich über die Chancen eines Klagefalles informiert haben. Diese "mögliche" Geldstrafe kannst Du dem Carportbauer in Rechnung stellen, den er allein hat die Grenzverletzung verursacht.
Hilaria schrieb:

@Bauexperte, ja, mittlerweile denke ich auch, wir haben eine Montagsbaustelle, denn wir haben noch mehrere nette Sachen bzgl. Stadt und Gewährleistung. Auf Mängel hat unser BU seit 3 Monaten trotz Fristsetzung nicht reagiert. Mein Mann ist einfach zu weich. Wenn sich im Neuen Jahr nichts tut, hol ich zum Rundumschlag aus.
Zum Einen, wenn Du die Formalien einer Fristsetzung eingehalten hast, kannst Du die Mängel auf Kosten des BU von einem Dritten beheben lassen; die Kosten muß Dein BU tragen. Ob Du sie gegen die Forderung Deines BU aufrechnen kannst, steht in Deinem Werkvertrag.

Zum Anderen - keine Schüsse aus der Hüfte! Nutze die Feiertage zunächst in der ehelichen Diskussion zu einem für beide Partner tragfähigem Kompromiss zu kommen. Danach müßt Ihr gemeinsam überlegen, wie Ihr weiter vorgeht.

Ich weiß, es gibt sture Köpfe in den Kommunen, welche mit Kanonen auf Spatzen schießen. ABER auch diese wiederum haben übergeordnete Stellen und nicht selten sind diese Obrigkeiten nicht an Streitigkeiten mit ihren Kunden interessiert. Was Du in jedem Fall tun mußt, ist Deinen BU über die Forderung des Entwässerungsamtes zu informieren. Bitte mit ERSCH! Parallel die übergeordnete Stelle informieren und zeitnahe Antwort bitten. Erst wenn diese sich nicht bewegen will - Fristen beachten! - einen versierten RA hinzuziehen.

Auch wenn im Augenblick Alles nach Frustration aussieht, nicht zu schnell die Flinte ins Korn werfen!

Grüße, Bauexperte
Hilaria20.12.13 14:24
Mein Mann bzw. wir haben schon vor einigen Wochen dem Rückbau unter der 50% Kostenbeteiligung schriftlich zugestimmt. Mein Mann wollte es einfach so schnell wie möglich vom Tisch haben und ihm war es das einfach nicht wert.
Da war aber auch noch nichts von dem Thema Entwässerung auf dem Plan. Auf dieses werden wir uns jetzt zu 100% konzentrieren + Gewährleistung und Schäden, die der BU auf öffentlichem Grund (Stadt) hinterlassen und anerkannt aber nicht behoben hat, auch hier haben wir Strafandrohung durch die Stadt erhalten.
Aktuell sind wir einfach genervt vom Nichtstun unseres BU und der Sturheit der Stadt, die immer eine "große" Lösung sucht, welche Unmengen Geld kostet, egal wen. Alle schütteln nur den Kopf ob dieses Verhaltens.

In diesem Sinne,
frohes Fest!
Justifier23.12.13 08:36
In gewisser Form selber schuld seid ihr aber schon auch. Hier geben euch Experten Tipps, wie ihr mit dem Problem umgehen sollt, und anstatt auf diese Leute zu hören schmeisst ihr alle guten Ratschläge in den Wind und unterschreibt einfach irgendwas, nur damit ihr eure Ruhe habt.

Aber naja, ist ja eure Sache...
schriftlichcarportbauerrückbauforderung