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ᐅ Sachverständiger für Endabnahme?


Erstellt am: 12.03.26 23:23

B
Boden321
12.03.26 23:23
Hallo,

wir lassen aktuell von einem renommierten und professionellen Bauträger ein Reihenhaus bauen. Im Bauabschnitt sind auch noch weitere Häuser vorgesehen. Ich frage mich, ob es sinnvoll wäre, für die Endabnahme einen Sachverständigen zu beauftragen. Falls ja, was wäre ein akzeptabler Preis und wo kann ich einen finden? 

Viele Grüße 
Y
ypg
13.03.26 00:18
Wer könnte denn renommiert oder professionell sein? Sind nicht alle professionell? 

Wie dem auch sei: bei diesen Aussagen, aber überhaupt beim Hausbau, wenn man selbst Bauherr ist, dann sollte man schon vor Vertragsabschluss diesen SV buchen, der hat Pauschalpakete und betreut den Hausbau von Anfang bis Ende.
Jetzt kann er auch nichts mehr sagen. Er sieht ja die wichtigen Gründungen nicht mehr. Optisch kann er natürlich einiges bemängeln. Aber ehrlich? Mängel sieht man jetzt auch als Laie.
Wichtig ist der fachkundige Ablauf der Abnahme. Wenn man sich das nicht zutraut, dann spätestens jetzt.
1
11ant
13.03.26 00:45
Boden321 schrieb:
wir lassen aktuell von einem renommierten und professionellen Bauträger ein Reihenhaus bauen. Im Bauabschnitt sind auch noch weitere Häuser vorgesehen. Ich frage mich, ob es sinnvoll wäre, für die Endabnahme einen Sachverständigen zu beauftragen.

Von einem Bauträger läßt man nicht bauen, sondern man kauft von ihm, was er baut. Mein Eindruck ist dennoch, daß Ihr den Begriff nicht (wie "gewohnt") fehlverwendet, sondern tatsächlich von einem Objekt aus einem Bauträgerprojekt sprecht. Allerdings entsteht bei mir im Zusammenhang damit, daß Ihr auch Ersteller des Threads https://www.hausbau-forum.de/threads/laminat-vs-designboden-im-effizienzhaus-40.t2g9t1/ seid der Eindruck bzw. die Befürchtung, Ihr wäret vielleicht gar nicht die passenden Kunden für diese Objektklasse. Meine Besorgnis geht in die Richtung, daß es also gar nicht damit zu Problemen kommen wird, der Bauqualität mißtrauen zu müssen. Sondern eher - dafür jedoch um so wahrscheinlicher - daß Unzufriedenheiten wegen der Inkompatibilität Eurer Vorstellungen mit der Projektrealität im seriellen Bauen aufkommen. Vielleicht nennt ihr einmal das Projekt, in dem Ihr kauft.

Im seriellen Bauen liegen die Käuferrisiken nämlich an ganz anderen Stellen als bei Bauherren, die mit einem Generalunternehmer bauen. BT holen sich bewährt ordentlich arbeitende GU, während von Einzelbauherren beauftragte GU ihre Subunternehmer ganz gerne vom "Strich" rekrutieren.

Dafür liegen die Konfliktpunkte beispielsweise dann in der Bemusterung und in den Betretungsmöglichkeiten der noch nicht abgenommenen Baustelle für die Eigenleistungs- und Fremdvergabegewerke. Ein typisches Bauträgerprojekt-Reihenhaus (oder eine -Doppelhaushälfte) sieht im EG eine Fußbodenheizung mit einem Bodenbelag aus der Musterauswahl des BT vor, während in den oberen Stockwerken davon ausgegangen wird, bauseits beschaffte Auslegware (oder andere Bodenbeläge, die vergleichbar flach auftragen) auf Rohdecken aufzubringen. Bei sich als Bauherren fühlenden Käufern - erst recht bei solchen, die aus der Bodenbelagswahl eine kleine Wissenschaft machen - führt das dann zu quasi vorprogrammierten Verstimmungen.

Dann gibt es Ärger, obwohl die Qualität der Ausführung tadellos vertragsgemäß ist. Ein baubegleitender SV "klassisch" als präventiver Qualitätsgutachter / Wächter über vertragstreue Ausführung ist beim Bau mit GU sehr sinnvoll und bei höherer Kontrolldichte auch erfolgreicher, beim Kauf vom BT aber nahezu obsolet und quasi ausschließlich für die "End"abnahme sinnvoll einzusetzen.

Daher erzählt am besten einmal ganz genau, wovon hier tatsächlich die Rede ist.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Y
ypg
13.03.26 07:07
Uups, da bin ich selbst auf den "Bauträger" hereingefallen.
Ja, da ist eine Beschau während der Bauphase gar nicht vorgesehen, da man das Betreten des Baus gar nicht erlaubt bekommt.
Nun denn, es kommt ja ggf Aufklärung um des Begriffes.
B
Boden321
13.03.26 12:23
Genau, es handelt sich um einen Kauf.  Daher die Frage, ob man bei einer Endabnahme einen Sachverständigen hinzuziehen sollte. 
1
11ant
13.03.26 16:45
Boden321 schrieb:
Genau, es handelt sich um einen Kauf.  Daher die Frage, ob man bei einer Endabnahme einen Sachverständigen hinzuziehen sollte.

Grundsätzlich ja - wobei Yvonne das in Beitrag #2 und #4 bereits angeschnitten hat: die Endabnahme macht der Bauherr - also hier der Bauträger - gegenüber seinem Generalunernehmer, zu dieser Veranstaltung bist Du als Käufer gar nicht geladen und kannst somit also auch niemanden beiladen / mitbringen. Endabnahme von was überhaupt: als Käufer könntest Du höchstens dem Bauträger (in seiner Funktion als Verkäufer, eine andere hat er für Dich ja gar nicht) seinen Vertragsgegenstand (technisch mit dem Gesamtwerk seines GU, aber rechtlich eben nicht) abnehmen. Du hast uns hierzu noch nicht erhellt, ob und wann Du Deinen Wunsch-Bodenbelag einbringen darfst, bevor Dir die Schlüssel offiziell übergeben wurden.

Meine Sicht hierauf bleibt: ein Laminat oder wofür auch immer Du Dich entscheidest ist entweder im Vertragsgegenstand des Kaufvertrages zwischen dem BT und Dir inbegriffen - dann wirst Du es aus seinem Musterbuch auswählen müssen - oder nach dem Besitzübergang des Hauses in Deiner eigenen Regie alternativ zu einer anderen Auslegware zu verlegen - das setzt dann allerdings wiederum voraus, daß das Haus in diesem Sinne bereits mit dem rohen belagreifen Estrich "fertiggestellt" ist.

Nach meiner Kenntnis ist wie gesagt üblich, daß der BT im EG Fliesen, Laminat oder dergleichen verlegen läßt und das aus ablauftechnisch-rechtlichen Gründen auch nicht so einfach abwählbar ist; daher steht und fällt Dein Bodenbelags-Sonderwunsch mit der Kooperationsbereitschaft des BT, ihn in sein Gesamtprodukt einzuwechseln. Dazu hast Du bislang noch nichts gesagt. Ich hatte Dich zu diesem Zwecke gebeten, das Projekt aus dem Ihr kauft zu benennen.
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