Stützmauern bei Hanglage laut Bebauungsplan verboten?

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Escroda

Wobei der Planungsstand ja von der Offenlage des Bebauungsplans noch weit entfernt zu sein scheint.
Hab' heute Morgen nicht richtig geschaut und ein veraltetes Dokument gelesen. Der Bebauungsplan befindet sich aktuell in der Offenlage, so dass Du Dir schnellstens überlegen solltest, ob Du noch eine Eingabe formulieren willst.
Die Höhenfestsetzungen und Geländeveränderungsbeschränkungen wurden in der ausliegenden Fassung teilweise entschärft. An der Unantastbarkeit des Geländes an den Nachbargrenzen wird aber unverändert festgehalten. Für die Auswahl des Wunschgrundstücks musst Du also sehr genau hinschauen.
 
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Alexander91

Hab' heute Morgen nicht richtig geschaut und ein veraltetes Dokument gelesen. Der Bebauungsplan befindet sich aktuell in der Offenlage, so dass Du Dir schnellstens überlegen solltest, ob Du noch eine Eingabe formulieren willst.
Die Höhenfestsetzungen und Geländeveränderungsbeschränkungen wurden in der ausliegenden Fassung teilweise entschärft. An der Unantastbarkeit des Geländes an den Nachbargrenzen wird aber unverändert festgehalten. Für die Auswahl des Wunschgrundstücks musst Du also sehr genau hinschauen.
Vielen Dank für deine gute und schnelle Unterstützung.
Werde heute Nachmittag noch zur Gemeinde fahren und mit denen bisschen plaudern
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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