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ᐅ Strommast auf Grundstück aber nicht im Grundbuch eingetragen


Erstellt am: 21.02.19 09:44

MayrCh21.02.19 15:05
MoSa1987 schrieb:
Unsere Frage daher, was können wir dagegen machen? Besteht die Möglichkeit, dass der Strommast versetzt werden kann? Wenn ja wer trägt die Kosten? An wen müssen wir uns wenden? An den Energieversorger?

Ich empfehle, mal in die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" NAV reinzusehen. Da steht eigentlich alles drin. Duldungspflicht ist in §12 NAV geregelt.
Da der Mast als Teil des OVN (davon gehe ich jetzt aus, interkommunaler Transport findet nicht über Holzmasten statt), bedarfs keiner Eintragung im Grundbuch/Baulastenverzeichnis, da Mast+Leitung über NAV gesichert sind.
Ansprechpartner ist in der Regel der Netzbetreiber (nicht Energieversorger).

Edit wegen Zeitgleiche:
MoSa1987 schrieb:
Das ganze kann ich mir aber nicht so richtig vorstellen.
DochDoch, alles Richtig. Abs. 1 § 12 NAV.
User081521.02.19 16:04
Vielleicht kann der Mast wegfallen, wenn euer Haus dann steht, da euer Dachständer die Funktion des Masts ersetzen könnte. Euer Haus muss ja ohnehin über den Dachständer angeschlossen werden.
nordanney21.02.19 16:11
MoSa1987 schrieb:
Laut Dem Netzbetreiber fällt der Strommast unter Die Niederspannungsanschlussverordnung. Da müsste nichts ins Grundbuch oder in das Baulastenverzeichnis eingetragen werden, wenn ein mast auf dem Grundstück gestellt wird. Das ganze kann ich mir aber nicht so richtig vorstellen.
Ist aber so. Daher meine Fragen.
navmastdachständer