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ᐅ Strom-/Gasanbieter-Wechsel


Erstellt am: 19.03.20 07:50

Pinky030119.03.20 16:41
Google da mal nach. Das hier habe ich bei einer Verbraucherzentrale gefunden:
Wenn Sie den Vertrag nach einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten kündigen, kann es passieren, dass Ihnen der Neukundenbonus verwehrt wird. Die Auszahlung setzt häufig eine Belieferung mit Strom von 12 Monaten voraus. Diese ist aber nach der Erstvertragslaufzeit häufig noch nicht erreicht, da der Vertrag in der Regel vor Belieferungsbeginn abgeschlossen wird.

Hintergrund: Die Belieferungszeit ist nicht dasselbe wie die Vertragslaufzeit!

Die Belieferungszeit beginnt mit der Belieferung und damit in aller Regel deutlich später als die Vertragslaufzeit, die mit Vertragsschluss startet. Das heißt: Wenn Sie einen Vertrag mit 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit zum Ablauf des ersten Vertragsjahrs kündigen, können Sie im Normalfall eine 12-monatige Mindestbelieferungszeit nicht erreichen – der Bonus kann verloren gehen. Ein Bonus der nicht an die Belieferungszeit, sondern an die Vertragslaufzeit gekoppelt ist, ist für Sie rechtssicherer.

Tipp: Erkundigen Sie sich vor Abschluss eines Vertrags, wie der Anbieter die Auszahlung des Neukundenbonus bei Kündigung nach einem Jahr Vertragslaufzeit handhabt - und recherchieren Sie im Internet, ob andere Stromkunden Probleme mit der Auszahlung des Bonus hatten. Außerdem wichtig zu wissen: Es sind bereits Unternehmen insolvent gegangen, die ihren Kunden Bonuszahlungen nach 12 Monaten versprochen hatten. Das kann Ihnen große Schwierigkeiten bereiten, an das Geld zu kommen - selbst wenn Sie die Bedingungen für einen Bonus erfüllt haben.
nordanney19.03.20 16:49
Bei 98% der Fälle läuft alles rund. Schwarze Schafe gibt es immer, aber davor kann man sich nicht schützen. Gier frisst hier gilt auch hier.
SenorRaul719.03.20 18:44
genau das Problem meine ich.

Für mich widersprechen sich diese beiden Sätze beim Beispiel Vattenfall:

„Dieser Neukundenbonus entfällt, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf von 12 Belieferungsmonaten durch Sie beendet wurde.
Der Bonus entfällt nicht, wenn das Vertragsverhältnis nach 12 Monaten endet."
nordanney19.03.20 18:59
SenorRaul7 schrieb:

Für mich widersprechen sich diese beiden Sätze beim Beispiel Vattenfall:

„Dieser Neukundenbonus entfällt, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf von 12 Belieferungsmonaten durch Sie beendet wurde.
Der Bonus entfällt nicht, wenn das Vertragsverhältnis nach 12 Monaten endet."
Vattenfall funktioniert. Gerade bei meiner Mutter abgerechnet. Alle größeren Anbieter funktionieren. Beginn des Vertrags = Lieferbeginn und 12 Monate später Beendigung des Vertrags. Funktioniert auch bei Grünwelt, E wie Einfach, Stromio, Strogon - und sogar bei BEV hat es vor der Insolvenz funktioniert. Alle in den letzten Jahren als Anbieter gehabt.
Pinky030119.03.20 19:00
Sorry, bisschen selbstständig muss man auch mal sein. Such dir Erfahrungsberichte über Google. Wenn dir das nicht reicht, dann ruf da an und frag nach.
SenorRaul719.03.20 19:13
Pinky0301 schrieb:

Sorry, bisschen selbstständig muss man auch mal sein. Such dir Erfahrungsberichte über Google. Wenn dir das nicht reicht, dann ruf da an und frag nach.

Mach ich. Und nebenbei frage ich auch hier nach weiteren/aktuelleren Erfahrungen.
Danke , dann mache ich wohl mit Vattenfall für den Anfang erst mal nichts falsch. Bei Gas wird es ja wohl ähnlich gut laufen.
vattenfallvertragsverhältnis