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ᐅ Sorgen berechtigt oder nicht?


Erstellt am: 17.11.19 18:44

T
Tobibi
17.11.19 19:34
Grundstück erst mal kaufen. Danach mit dem Nachbarn reden.
G
guckuck2
17.11.19 19:41
Willkommen im Neubaugebiet. Du wirst froh sein, wenn auch deine Gewerke sich mal etwas ausbreiten dürfen. Das ist ganz normal. Sobald was im Weg ist, wird es normalerweise auch geräumt.
Da du aktuell nicht Eigentümer bist, muss dich auch niemand fragen.

Kleine Kinder haben auf Baustellen nichts verloren, gewöhn dich daran. Wenn du den Knirps mitnehmen musst, im Auto lassen oder keine Sekunde aus den Augen. Kein Spielplatz!
Sobald es deins ist, kannst du die Leute anpflaumen und auf Sicherheit auf der Baustelle verweisen. Bretter mit Nägeln sind fahrlässig, da ist ein beherzter Ton durchaus angemessen.
Absichern tust du dich ab Gefahrenübergang mit einer Haftpflichtversicherung.
H
Hausbau2019
17.11.19 19:46
Sobald ihr Eigentümer seid, haftet ihr wenn auf eurem Grundstück etwas passiert. Ich würde hier gar nicht groß rum diskutieren. Die Gemeinde hat euch ein geräumtes Grundstück zu übergeben. Wenn ihr das nicht vor dem Kauf klärt, müsst ihr euch selbst um die Entsorgung kümmern.
W
WingVII
17.11.19 20:19
In unserem Baugebiet (50 Parzellen) hat wohl schon jeder mal bei jedem Erdreich zwischengelagert, ich weiß aber keinen Fall, wo der Nutznießer das auch nicht wieder rechtzeitig abgefahren hat. Würd mir da jetzt nicht in die Hosen machen. Wenn da jemand aus der Reihe tanzt, dürfte der wohl in der Nachbarschaft schon mal unten durch sein.
J
JaAberNein
17.11.19 20:35
guckuck2 schrieb:

Willkommen im Neubaugebiet. Du wirst froh sein, wenn auch deine Gewerke sich mal etwas ausbreiten dürfen. Das ist ganz normal. Sobald was im Weg ist, wird es normalerweise auch geräumt.
Da du aktuell nicht Eigentümer bist, muss dich auch niemand fragen.

Kleine Kinder haben auf Baustellen nichts verloren, gewöhn dich daran. Wenn du den Knirps mitnehmen musst, im Auto lassen oder keine Sekunde aus den Augen. Kein Spielplatz!
Sobald es deins ist, kannst du die Leute anpflaumen und auf Sicherheit auf der Baustelle verweisen. Bretter mit Nägeln sind fahrlässig, da ist ein beherzter Ton durchaus angemessen.
Absichern tust du dich ab Gefahrenübergang mit einer Haftpflichtversicherung.

Vielen Dank. Meinst du eine Bauherrenhaftpflicht, die das Grundstück auch im unbebauten Zustand schon absichert oder ist das die normale Haftpflicht, der wir dann den Grundstückskauf mitteilen müssten?
N
nordanney
17.11.19 20:55
JaAberNein schrieb:

Habt ihr einen Tipp, wie wir damit umgehen können?
1. Grundstück von der Gemeinde geräumt kaufen
2. Mit Nachbarn reden und Grundstück einzäunen
3. In Ruhe auf den Baubeginn warten
grundstück