Sonderwünsche/Bemusterung: Anzeige Grunderwerbsteuer beim FA

4,00 Stern(e) 15 Votes
H

HilfeHilfe

Die Sonderwünsche werden durch die Märchensteuer beglückt . Lass es solange die Sonderwünsche nicht 375.000€ betragen
 
Pinky0301

Pinky0301

Bei uns muss das der Bauträger gemeldet haben. Wir haben auf jeden Fall eine Rechnung zur Nachzahlung bekommen. Ich kann mir vorstellen, dass die dazu verpflichtet sind.
 
B

benutzer 1004

Danke für die ganzen Antworten. Info am Rande: auf dem Angebot vom BT steht, dass darauf die Steuer zu zahlen ist und ich verpflichtet bin es dem FA zu melden.
 
T

Tobibi

Wenn man bestand kauft, nimmt man doch auch oft alles mögliche als Inventar im Kaufvertrag raus, und darauf wird keine Steuer gezahlt. Ist doch quasi das gleiche.
 
F

fragg

Steuerbetrug wird gefühlt härter verfolgt und bestraft als totschlag. da würde ich eher betrunken Auto fahren als den Fiskus bescheißen.

allerdings: kreative Auslegung ist kein betrug. nicht melden, obwohl man es melden muss, geht natürlich nicht. aber ist schon diskussionswürdig ob ein Waschtisch elementarer Bestandteil der Immobilie ist, oder zu werten ist wie ein Kleiderschrank oder Bett. dann wäre da natürlich keine Grunderwerbsteuer darauf fällig.

würde da mit dem FA offen umgehen, denen die Rechnung schicken, und gleich dazu schreiben was alles teil der Immobilie ist, und was nicht. und dann mal abwarten.

spannend in dem fall auch, ob du auf den Waschtisch schon Mehrwertsteuer gezahlt hast. dann müsstest du die ja zurück bekommen vom FA, wenn der Waschtisch grunderwerbsteuerfähig wäre.

hat der Bauträger bei der aufmusterung die MwSt mit angegeben?
 
Zuletzt aktualisiert 22.07.2025
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3199 Themen mit insgesamt 70468 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Sonderwünsche/Bemusterung: Anzeige Grunderwerbsteuer beim FA
Nr.ErgebnisBeiträge
1Individuelle Badplanung trotz Bauträger (und Geld sparen...) - Seite 214
2Baufinanzierung und Vertrag mit dem Bauträger 24
3Versicherung vom Bauträger nach Schlüsselübergabe übernehmen? - Seite 215
4Bauträger hat uns im Stich gelassen - was nun tun? - Seite 642
5Miete für Bautrockner in Schlussrechnung/Bauträger - Rechtens? 14
6Bauträger | Sonderwunsch | Kostenübernahme - Seite 238
7Bauträger will pauschalen Schadenersatz nicht mit Raten verrechnen - Seite 319
8Massive Probleme mit Bauträger - Vertragsauflösung möglich? - Seite 633
9Erste Rechnung für Erdarbeiten und Bodenplatte fällig 25
10Wunsch nach gemeinsamer Immobilie - aktuell getrennt - Seite 595
11Dichtungsproblem mit Waschtisch-Einhand-Einlochbatterie 01092283 - Seite 247
12Welche Armatur für Waschtisch? 13
13Positionierung von WC und Waschtisch im Kinderbad 22
14Trockenbauwand für schweren Waschtisch 10
15Waschtisch - Wasser läuft immer nach hinten 13
16Bauträger sagt: Nicht noch mehr dämmen! 12
17Bauträger oder doch Architekt? 15
18Fliesen andere Hersteller finden / Bauträger Bemustern 13
19Angebot Bauträger für Einfamilienhaus - Sind die Baukosten in Ordnung? 16
20Bauträger "gliedert" Leistungen mit Festpreis an Subfirmen aus - Seite 212

Oben