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ᐅ Sonderwünsche/Bemusterung: Anzeige Grunderwerbsteuer beim FA


Erstellt am: 07.10.19 18:44

benutzer 100407.10.19 18:44
Hallo Ihr,

nachdem jetzt unsere Bemusterung eines REH beim Kauf durch Bauträger (ja, echter Bauträger) durch ist: Wie muss/sollte ich die Kosten für Sonderwünsche/Bemusterung beim FA anzeigen?

Gibt es da Vordrucke? Geht das automatisch? Was passiert wenn man das im Trubel vergessen sollte?

Danke euch
danixf07.10.19 19:01
BigFoot schrieb:

Hallo Ihr,

nachdem jetzt unsere Bemusterung eines REH beim Kauf durch Bauträger (ja, echter Bauträger) durch ist: Wie muss/sollte ich die Kosten für Sonderwünsche/Bemusterung beim FA anzeigen?

Gibt es da Vordrucke? Geht das automatisch? Was passiert wenn man das im Trubel vergessen sollte?

Danke euch,
BigFoot
Deutscher gehts nicht.
Gar nicht und gut ist. Notartermin war schon vermutlich?
benutzer 100407.10.19 19:03
Ja, Haus ist per Notar gekauft, Rechnung über Grunderwerbsteuer bereits beglichen (für den Hauspreis exkl. Sonderthemen).
danixf07.10.19 19:11
Ja dann lass gut sein und fertig.

Wir hatten ebenfalls Grundstück+Haus dabei. Haben damals noch sämtliche Sachen rausgenommen um die später wieder reinzunehmen. Dadurch haben wir paar tausender eingespart und niemanden wird irgendwas auffallen.
benutzer 100407.10.19 20:53
Ich bin ja ein großer Freund von Ironie, ... Aber so manchmal schafft ihr mich!

Gehe ich korrekt in der Annahme, dass hier natürlich niemand jemals zu einer Straftat (Steuerhinterziehung) aufrufen würde - aber man doch von Bekannten und Dritten öfters hört, dass sie die Meldung vergessen haben?
ypg08.10.19 02:19
BigFoot schrieb:

Ich bin ja ein großer Freund von Ironie, ... Aber so manchmal schafft ihr mich!

Gehe ich korrekt in der Annahme, dass hier natürlich niemand jemals zu einer Straftat (Steuerhinterziehung) aufrufen würde - aber man doch von Bekannten und Dritten öfters hört, dass sie die Meldung vergessen haben?

Wurdest Du über solch einer Nachmeldung informiert?
Sofern ich weiß, gibt es das nicht. Das nacktes Haus ist der Erwerb. Darum geht es bei der Steuer. Es geht nicht um die Ausstattung.
Man stelle sich vor, dass man nach 30 Jahren endlich/ seine edlen Fliesen verlegen will, das hat nichts mit Grunderwern zu tun
bauträger