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ᐅ Sondertilgung nutzen oder sparen um kleinen Kredit ablösen?


Erstellt am: 22.06.18 13:56

world-e22.06.18 13:56
Hallo zusammen,
für unser Haus haben wir folgende Kredite aufgenommen:

Kredit Betrag Zins Sollzinsbindung Restschuld Sondertilgung
KFW 153 100000€ 1,65% 20 Jahre 39000€ beliebig
Kfw 124 50000€ 1,18% 10 Jahre 32000€ keine
Bankdarlehen 200000€ 1,65% 20 Jahre 105000€ bis 10000€ p.a.

Nun stellt sich mir die Frage, was die beste Variante ist, um die Kredite schneller und günstiger zu tilgen:
-Keine Sondertilgungen machen und mit dem gesparten Geld den KFW124 Kredit nach 10 Jahren Ablösen
-Bankdarlehen sondertilgen
-KfW 153 sondertilgen
-Bankdarlehen und KfW 153 sondertilgen
Was wären die Vor- bzw. Nachteile der jeweiligen Varianten? Das kann man doch sicher berechnen, nur komme ich gerade irgendwie nicht drauf. Spekulativ ist noch, dass man nicht weiß, wie hoch die Zinsen in 10 Jahren sind, wenn die Sollzinsbindung vom KfW124 ausläuft.
Vielen Dank
Rumpelkopf22.06.18 14:00
Hallo word-e,

sicherlich kann man das berechnen, aber nur mit rechnen ist es nicht getan, da es, wie du zurecht anmerkst, auch unbekannte gibt.

Vorerst wäre es wichtig zu wissen, wann du diese Verträge gezeichnet hast, bzw. wann diese auslaufen.
world-e22.06.18 14:06
Rumpelkopf schrieb:
Vorerst wäre es wichtig zu wissen, wann du diese Verträge gezeichnet hast, bzw. wann diese auslaufen.
Unterschrieben wurden die Verträge im Winter 2016. Bankdarlehen wurde vor knapp einem Jahr abgerufen.. Der KfW153 Kredit ist allerdings noch nicht noch ganz abgerufen. Tilgung läuft dementsprechend schon, bis auf den noch nicht abgerufenen Teil vom KfW153. Dies wird aber die nächsten Monate abgerufen.
Alex8522.06.18 14:06
Da gibts eigentlich zwei Ansätze:

1) Wenn du das Risiko der Restschuld der KFW 124 nach 10 Jahren reduzieren willst, dann tilgst du den bzw. sparst das Geld dafür auf. Ich würde das nicht tun, da 32T€ Restschuld kein großes Risiko darstellen. Ob du da nun 2 oder 4% Zinsen nach 10 Jahren drauf zahlst, macht sich nicht stark bemerkbar.

2) Ansonsten gilt der Grundsatz, den teuersten Kredit zuerst zu tilgen. Da die beiden anderen Chargen gleiche Laufzeit und Zinssatz haben, würde ich den Bankkredit zuerst tilgen, da dessen Sondertilgung-Optionen begrenzt sind. Im Fall eines plötzlichen Geldsegens wäre es hilfreich, im KFW 153 noch möglichst viel Restschuld zu haben, die man durch die dort gültige unbegrenzte Sondertilgung-Regelung bedienen könnte.
Aber auch dieser Vorteil ist nach 10 Jahren futsch, weil man da eh jedes Darlehen auch in teilen kündigen kann, dh. nach 10,5 Jahren sind eh alle unlimitiert sondertilgbar.

Also ich würde eine der Chargen zu 1,65% sondertilgen mit leichter Präferenz auf das Bankdarlehen.

Andere täten bei den niedrigen Konditionen (wohl zum absoluten Zinstief abgeschlossen und/oder guter Beleihungsauslauf) so wenig tilgen wie es nur geht und würden das Geld anderweitig investieren ...
Zaba1222.06.18 14:11
Alex85 schrieb:
Da gibts eigentlich zwei Ansätze:

1) Wenn du das Risiko der Restschuld der KFW 124 nach 10 Jahren reduzieren willst, dann tilgst du den bzw. sparst das Geld dafür auf. Ich würde das nicht tun, da 32T€ Restschuld kein großes Risiko darstellen. Ob du da nun 2 oder 4% Zinsen nach 10 Jahren drauf zahlst, macht sich nicht stark bemerkbar.

2) Ansonsten gilt der Grundsatz, den teuersten Kredit zuerst zu tilgen. Da die beiden anderen Chargen gleiche Laufzeit und Zinssatz haben, würde ich den Bankkredit zuerst tilgen, da dessen Sondertilgung-Optionen begrenzt sind. Im Fall eines plötzlichen Geldsegens wäre es hilfreich, im KFW 153 noch möglichst viel Restschuld zu haben, die man durch die dort gültige unbegrenzte Sondertilgung-Regelung bedienen könnte.
Aber auch dieser Vorteil ist nach 10 Jahren futsch, weil man da eh jedes Darlehen auch in teilen kündigen kann, dh. nach 10,5 Jahren sind eh alle unlimitiert sondertilgbar.

Also ich würde eine der Chargen zu 1,65% sondertilgen mit leichter Präferenz auf das Bankdarlehen.

Andere täten bei den niedrigen Konditionen (wohl zum absoluten Zinstief abgeschlossen und/oder guter Beleihungsauslauf) so wenig tilgen wie es nur geht und würden das Geld anderweitig investieren ...

Ich hätte es nicht besser wiedergeben können 🙂
Rumpelkopf22.06.18 14:15
Es gibt ja eine kurzfristige und zu kalkulierende, wirtschaftliche Betrachtungsweise und eine langfriste Betrachtungsweise, wo man einen Zins nach Auslauf der Zinsfestschreibungszeit ansetzen bzw. fiktiv berücksichtigen muss.

Rein wirtschaftlich betrachtet tilgt man immer den höheren Zinssatz, berücksichtigt man aber die Sicherheit, sprich die Zinsfestschreibungszeit, kann sich das rächen, denn der höhere Zinssatz ist bei unterschiedlichen Zinsfestschreibungszeiträumen meisten auch der sicherste Zinssatz und wenn nach 10 Jahren die Restschuld des günstigeren Zinssatzes teuer anschlussfinanziert werden muss, weil das zusätzliche Tilgungskapital den teureren Zinssatz getilgt hat, dann kann es ein Fehler gewesen sein.

Welches zusätzliche Tilgungskapital steht denn zur Verfügung? Über welche voraussichtlichen Summen reden wir jährlich?
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