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ᐅ Sollzinsbindung nein, da Bank Darlehen flexibler? KFW 124 ja/nein


Erstellt am: 09.02.15 10:48

L
lastdrop
09.02.15 13:31
HilfeHilfe schrieb:
Ich glaube das 124er Programm kannst du jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen.

Nein, eben nicht.

Habe das auch und mich ärgert das schon.
T
thomasmg
09.02.15 13:40
Ja, das KFW 124 kann man frühestens nach 10 Jahren mit dem Sonderkündigungsrecht zurück zahlen. Aber da ich alle Sondertilgungen in das teurere Hauptdarlehen stecken werde, bei mir eigentlich vertretbar, oder?
B
Bauherren2014
09.02.15 14:26
Ich glaube, Du verstehst das mit dem KFW-Kredit ein wenig falsch.

Die Zinsbindung des Kredites liegt bei maximal 10 Jahren. D.h. die aktuellen Konditionen gelten nur 10 Jahre. Nach den 10 Jahren hast Du dann eine gewisse Restschuld. Die kannst Du entweder ablösen, Teilablösen oder Du musst eine Anschlussfinanzierung machen. Also nichts mit Sonderkündigungsrecht. Die KFW wird Dir ein neues Angebot kurz vor Ablauf der 10 Jahre machen, was sich dann an den marktüblichen Zinsen zu diesem Zeitpunkt orientiert oder Du suchst Dir eine andere Bank, die die Anschlussfinanzierung übernimmt. Die anfänglich errechnete Laufzeit des KFW-Darlehens gilt nur unter der Annahme, dass der Zinssatz nach den 10 Jahren gleich bleiben würde.
T
thomasmg
09.02.15 15:02
Urr stimmt, habe ich auch so verstanden. nicht nachgedacht vorhin. Das Sonderkündigungsrecht ist natürlich nur dann interessant, wenn meine Sollzinsbindung, also der Vertrag länger, als 10 Jahre ist.
sonderkündigungsrechtanschlussfinanzierung