ᐅ Selbstauskunft: Was darf sein?
Erstellt am: 28.10.15 07:11
toxicmolotof28.10.15 12:19
Ich wüsste aber jetzt nicht, gegen welchen Teil des BDSG hier verstoßen wird.
Naja, weder bin ich als Vermieter, noch als Kreditgeber dazu verpflichtet, Geld oder Wohnung jemandem zu überlassen, der mir (aus welchen Gründen auch immer) nicht passt. Herausfinden wird man das aber auch nie, weil im Zweifel immer auch ein anderer Grund zu finden ist.
Ich sehe da kein Problem. Wenn ich etwas nicht will, worauf ich Einfluss habe, dann wird das nicht geschehen. So einfach ist das.
Und automatisierte Scores sind jetzt auch nicht die schlechteste Erfindung, denn sonst gäbe es keine 0% Finanzierungen.
Naja, weder bin ich als Vermieter, noch als Kreditgeber dazu verpflichtet, Geld oder Wohnung jemandem zu überlassen, der mir (aus welchen Gründen auch immer) nicht passt. Herausfinden wird man das aber auch nie, weil im Zweifel immer auch ein anderer Grund zu finden ist.
Ich sehe da kein Problem. Wenn ich etwas nicht will, worauf ich Einfluss habe, dann wird das nicht geschehen. So einfach ist das.
Und automatisierte Scores sind jetzt auch nicht die schlechteste Erfindung, denn sonst gäbe es keine 0% Finanzierungen.
Bauexperte28.10.15 13:32
Guten Tag,
Es war und wird auch vmtl. nie anders sein, daß der Geber die Spielregeln vorgibt. Ich sehe darin btw. auch keinen Unterschied zu einem Arbeitgeber/-nehmerverhältnis. Wenn Dir die Rahmenbedingungen nicht zusagen, kannst Du Dir einen anderen Geber suchen; das ist der Grundsatz freier Marktwirtschaft und Dein gutes Recht. Ist aber das Angebot an Gebern für den Bereich, in welchem Du suchst, überschaubar klein, läuft es auf die Akzeptanz der Spielregeln des 1. Gebers hinaus.
Grüße, Bauexperte
daytona schrieb:Jetzt vlt. naiv gefragt: wenn Du privat Geld verleihst, bestimmst Du dann nicht auch den Takt, wie es zurückgegeben werden muß?
Kreditinstitute die denken sie können alle Regeln vorgeben
Es war und wird auch vmtl. nie anders sein, daß der Geber die Spielregeln vorgibt. Ich sehe darin btw. auch keinen Unterschied zu einem Arbeitgeber/-nehmerverhältnis. Wenn Dir die Rahmenbedingungen nicht zusagen, kannst Du Dir einen anderen Geber suchen; das ist der Grundsatz freier Marktwirtschaft und Dein gutes Recht. Ist aber das Angebot an Gebern für den Bereich, in welchem Du suchst, überschaubar klein, läuft es auf die Akzeptanz der Spielregeln des 1. Gebers hinaus.
daytona schrieb:Das ist ein seltsames Argument, denn so gut, wie jedes Gesetz ruft Gegner auf den Plan, welche - manchmal zu Recht, manchmal konstruiert - die Umsetzung verhindern wollen. Btw. können die Menschen, welche die Gesetze/Richtlinien/etc. formulieren auch nicht über Wasser laufen. Insofern ist es nicht so verwunderlich, daß ihnen Fehler unterlaufen; später nachgebessert werden muß. Hieraus einen berechtigten Vorwurf abzuleiten, empfinde ich, als sehr weit hergeholt.
ggf. auch wenn diese durch andere Gesetzte (Datenschutz etc) widersprüchlich sind
daytona schrieb:Jeder ist selbstverantwortlich in dieser Gesellschaft; kann er den ein oder anderen Sachverhalt nicht verstehen, gibt es genügend Anlaufstellen, Licht ins Dunkel zu bringen. Zumeist wird aber dieser Weg gescheut, wie der Teufel das Weihwasser (auch und gerade beim Werkvertrag), da es einige Euronen kostet, Beratung zu erhalten.
und ebenso wenn Verbraucher alles ohne wenn und aber akzeptieren.
daytona schrieb:Richtig. Wobei es imho Regularien gibt, welche Du bei jedem Finanzinstitut vorfindest.
Und so lange Kreditnehmer die freie Wahl haben sollten diese auch davon Gebrauch machen 😉
daytona schrieb:Ob bitte - Jedermann kann sich diesen "Szenarien" entziehen. Wer "mitspielt", darf sich nicht beschweren.
Bei der Vermietung von heiß begehrten Immobilien in Ballungsräumen werden ja teils rechtswidrige Szenarien durchgezogen...
daytona schrieb:Das glaube ich unbesehen 😀
Wie gesagt, ich wollt nur mal ausloten wer hier wie weit gehen darf.
Grüße, Bauexperte