Hallo zusammen,
ich befinde mich zur Zeit in der Phase bei der ich mein Haus etc. grob Plane, also relativ am Anfang. Aktuell versuche ich in einer groben Planung unsere Wünsche auf das Grundstück und den bebauungsplan anzupassen.
Um nicht die nächsten Schritte aus den Augen zu verlieren würde ich eure Hilfe benötigen.
Daher meine Frage:
Könnt Ihr mir bei der Planung, welche schritte als nächstes in Welcher Reihenfolge auf mich zukommen, helfen. Ich denke dabei an Architektenwahl, Baufinanzierung, Bauanträge etc. Vielleicht könnt Ihr mir eine kleine Übersicht geben um was ich mich in welcher Reihenfolge kümmern muss.
Mich würde auch interessieren, wie lange so ein einzelner Schritt ca. dauern kann. Wir Planen ca. 2017 zu Bauen. Ein Grundstück gibt es bereits und dieses ist bezahlt und erschlossen.
Ich danke euch schon einmal für Eure Hilfe.
ich befinde mich zur Zeit in der Phase bei der ich mein Haus etc. grob Plane, also relativ am Anfang. Aktuell versuche ich in einer groben Planung unsere Wünsche auf das Grundstück und den bebauungsplan anzupassen.
Um nicht die nächsten Schritte aus den Augen zu verlieren würde ich eure Hilfe benötigen.
Daher meine Frage:
Könnt Ihr mir bei der Planung, welche schritte als nächstes in Welcher Reihenfolge auf mich zukommen, helfen. Ich denke dabei an Architektenwahl, Baufinanzierung, Bauanträge etc. Vielleicht könnt Ihr mir eine kleine Übersicht geben um was ich mich in welcher Reihenfolge kümmern muss.
Mich würde auch interessieren, wie lange so ein einzelner Schritt ca. dauern kann. Wir Planen ca. 2017 zu Bauen. Ein Grundstück gibt es bereits und dieses ist bezahlt und erschlossen.
Ich danke euch schon einmal für Eure Hilfe.
Wenn das Grundstück gefunden worden ist und die bau- und planungsrechtlichen Randbedingungen bekannt sind (Bebauungsplan oder §34 Baugesetzbuch) kann der Architekt in Abstimmung mit Euch auf der Grundlage eines Raumprogramms und Eures Budgets einen Vorentwurf/Entwurf anfertigen und bis zur Bauantragsreife ausarbeiten. Im Vorentwurf sind i. d. R. 3 Varianten durch das vereinbarte Honorar abgedeckt und meistens auch ausreichend. Ich empfehle Euch, nicht zu sehr vorauszuplanen oder Euch bereits zu sehr festzulegen, da der Architekt zu anderen und vorteilhafteren Schlüssen kommen kann oder in Euren Vorüberlegungen rechtliche oder konstruktive Gegebenheiten nicht berücksichtigt worden sind. Für die Entwurfsarbeit wird der Architekt ja bezahlt. Ansonsten: siehe meinen 1. Beitrag.
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