Schriftliche Vereinbarung mit Nachbarn auch ohne Notar?

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11ant

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ja richtig, sie sind die höherlieger, aber wir sind die, die den Geländeverlauf verändert haben.
L-Steine an gemeinsamen Grenzen haben nicht nur eine nachbarlich-rechtliche Dimension (bei der man sicher mit betrachten kann, wer der Geländeveränderer und/oder Hauptbegehrende der Maßnahme ist), sondern "auch" eine physikalisch-technische (die sich schwerlich hintanstellen läßt), nämlich: daß der Fuß unter die Last gehört.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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