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ᐅ Schmales Grundstück und Einfriedung - Hilfestellung

Erstellt am: 25.06.19 16:09
R
Rob11
Hallo,

Wir haben kurzfristig von einer Nachbargemeinde ein Grundstück angeboten bekommen.
Pro
- 437qm
- sehr günstiger preis
- Neubaugebiet
- feldrandlage nach Südost
- Grundflächenzahl 0,4
Von
- Allerdings ist es recht langgezogen und dadurch euer schmal - ca 16x27m.
- FH Max 7,5m , WH Max 4,5m

Durch die längliche Form kann ich mir da nur wie eingezeichnet (rot) eine Garage/Haus in der oberen/ hinteren Hälfte vorstellen.
Das führt dann aber dazu, dass der Hauptgarten nicht hinter dem
Haus (Richtung Feld), sondern südwestlich neben dem Haus über die ganze Grundstückstiefe liegt.
Jetzt kommt mein Problem: Uns ist ein privater Garten sehr wichtig, wo an sich wohlfühlt. Der Bebauungsplan erlaubt aber entlang der Nordseite (Straße) nur eine 80cm Einfriedung (Zaun/Hecke) und auf der Südseite ( Feldweg) eventuell ebenfalls.
Ich kann nur höher gehen, wenn ich die Einfriedung im Baufenster errichte, was jew. ca 2,5m Abstand von den langen Seiten hat. Dadurch würde mir aber die Hälfte des Gartens flöten gehen und ich hätte einen nutzlosen Vorgarten. Oder alternativ bei niedriger Einfriedung kann man mir von der strasse gerade aufs Feld durchsehen.

Hat jemand einen Einfall/ Idee, wie man das lösen könnte?
Wir wollen nichts spezielles- denken momentan an einen klassischen Hauskörper von ca 8x11m.

Vielen Dank
T
Traumfaenger
26.06.19 23:11
guckuck2 schrieb:

Aber am Ende vom Lied muss man sagen, Neubaugebiet, 437qm, Privatsphäre ist was anderes.
guckuck2 schrieb:

Bei 437qm wirst du immer mind. 3m Abstandsflächen zu allen Seiten haben, ... Dh. gut 50% der Grundstücksfläche sind Abstandsflächen, weitere 25% machen das Haus aus.
Das sehe ich genauso. Privatsphäre und Abgeschiedenheit stehen in einem proportionalen Verhältnis zur Grundstücksgröße. Bei 437qm eher schwierig, bei 3.000qm oder gar 6.000qm eher selbstverständlich. Zumal 80cm Höhe beim "Sichtschutz" nicht wirklich effizient sind. Und eine Hecke schützt nicht vor (ungewolltem) Mithören der Nachbarn....
E
Escroda
27.06.19 07:23
Rob11 schrieb:

auf der Südseite ( Feldweg) eventuell ebenfalls
Das "eventuell" ist für deine Wünsche entscheidend. Wenn auch dort nur 80cm erlaubt sind, ist das Grundstück für Dich ungeeignet. Wenn nicht, hast Du doch deine uneinsehbare Kuschelecke als Wohnzimmererweiterung hinter dem Haus (SO) - der Abstand zur Grenze beträgt immerhin 5,5m - und einen großen Garten zum schauen und spielen daneben (SW).