Schallschutz nach DIN Norm 4109 für Baugenehmigung relevant?

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dieturks84

Hallo zusammen,

Wir bauen ein Einfamilienhaus (ohne Einliegerwohnung) zum eigenen Bewohnen und werden nun von der Stadt gezwungen für die Genehmigung des Bauantrages die DIN 4109 zu erfüllen. Die Stadt begründet dies darin, dass wir neben Bahngleisen bauen.

Meine Frage wäre nun, ob diese DIN 4109 hier überhaupt Anwendung findet, da sie ja eigentlich nur den Schallschutz für Mehrfamilien, Reihen- und Doppelhäuser und Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen regelt.

Wie können wir uns hiergegen wehren? Wir sind uns der Lärmbelästigung bewusst und nehmen auch Schallschutzmaßnahmen vor, aber die Werte aus der DIN 4109 werden wir wohl nur schwer erreichen.

Habt ihr hierzu Erfahrungen?

Mit freundlichen Grüßen,
die Turks
 
P

Payday

wie du schon sagst ist die DIN4109 nur für Mehrfamilienhäuser gedacht, da es im Grunde speziell um den lärmschutz zu Nachbarn geht.
das Amt hat dann recht, wenn vor dem kauf des Grundstückes (zb im Bebauungsplan) bereits klar geregelt wurde, das die DIN4109 für alle Häuser gilt. jetzt im Nachhinein kann sie natürlich nicht einfach irgendwas fordern, wenn es dafür keine rechtliche handhabe gibt. ihr solltet noch mal in den Bebauungsplan schauen, was dort über lärmschutz steht. es wird sicherlich irgendwo erwähnt wegen den bahnschienen und was die erbauer dagegen tun sollen. wird dort zb eine bestimmte schallschutzklasse gefordert, muss diese natürlich erbracht werden (was dann aber ggf. nichts mit DIN4109 zu tun hat).
wenn die Sache nicht einfach geklärt werden kann, bleibt wohl nur der weg zum Fachanwalt.
 
D

dieturks84

Danke für die Einschätzung. Es gibt definitiv keinen Bebauungsplan. Es wurden bereits mit demselben Bauträger 5 Häuser dort gebaut. Teilweise wurde komplett auf Schallschutzmaßnahmen verzichtet. Wurde alles genehmigt. Leider hat jetzt der Ansprechpartner seitens Bauamt gewechselt.
 
P

Payday

tja dann dort anrufen und mit den Typen reden und ihn sagen, das die DIN nicht für Einfamilienhaus gilt. das wird er dann wohl prüfen und dann ist die Sache fix durch.
 
B

Bauexperte

Die DIN 4109 ist unstrittig und ist als allgemein anerkannte Regel der Technik anzusehen ... auch beim ordinären Einfamilienhaus-Neubau.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
P

Payday

Eine DIN ist aber immer nur eine technische Erklärung, keine Verpflichtung. Richtlinien regeln Verpflichtungen, nicht DIN: anders ist es nur bei vertraglichen vereinbarungen. man kann zb vereinbaren, das sich Firma x an DIN y zu halten hat. wird zb im Maschinenbau sehr oft gemacht.
wenn die DIN4109 für Mehrfamilienhaus gedacht und veröffentlicht wurde, kann das Amt die Bauanzeige nicht deswegen verweigern. nur weil irgendjemand in irgendeinem Amt von nichts eine Ahnung hat (was übrigens ziemlich oft vorkommt, das Deppen einfach dinge fordern ohne zu wissen ob das überhaupt rechtens ist), kann er nicht einfach irgendwelche dinge fordern, wo er überhaupt keine berechtigung zu hat.
ich habe mit solchen Leuten ständig zu tun, die irgendwelche DIN rauszaubern und dann dies fordern, obwohl das vorher gar nicht vertraglich vereinbart wurde.

Wiederholung: beim Amt anrufen und das so klären. ansonsten auch persönlich. sollte das überhaupt nicht gehen überlegen was dann zu tun ist. normal klappen persönliche Gespräche immer besser als die dicke rechtskeule.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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