Hi, bei uns steht aktuell im EG schon die Außenwände.
Dabei ist mir heute bei genauem Nachmessen aufgefallen, dass vom Wohnzimmer die eine Terrassentür um 10cm versetzt wurde.
Statt 263 von Wand zu Fenster sind es jetzt 273cm und auf der anderen Seite, anstelle 513cm nur noch 503cm (Siehe Bild)
Ich glaube nicht, dass man auf der einen Seite der Wandausbuchtung, 10cm dazumauern kann und auf der anderen Seite die 10cm wieder wegmachen.
Ich weiß auch, dass es eigentlich nicht stören wird (vielleicht ja Optisch ein wenig), aber so wurde es halt nun mal nicht geplant.
Deshalb die Frage, ob man da irgendwas machen kann?
Evtl. auch was die Kosten betrifft?
Danke und Gruß



Dabei ist mir heute bei genauem Nachmessen aufgefallen, dass vom Wohnzimmer die eine Terrassentür um 10cm versetzt wurde.
Statt 263 von Wand zu Fenster sind es jetzt 273cm und auf der anderen Seite, anstelle 513cm nur noch 503cm (Siehe Bild)
Ich glaube nicht, dass man auf der einen Seite der Wandausbuchtung, 10cm dazumauern kann und auf der anderen Seite die 10cm wieder wegmachen.
Ich weiß auch, dass es eigentlich nicht stören wird (vielleicht ja Optisch ein wenig), aber so wurde es halt nun mal nicht geplant.
Deshalb die Frage, ob man da irgendwas machen kann?
Evtl. auch was die Kosten betrifft?
Danke und Gruß
Das Ess technisch keine Probleme macht, denk ich mir auch.
Allerdings kann es ja sein, dass ich die Einrichtung schon dementsprechend geplant habe und jetzt ein bestimmtes möbelstück nicht mehr passt.
Außerdem verlangen die für jeden Blödsinn einen enormen Aufpreis, also kann ich doch jetzt das Blatt rumdrehen und auch Geld verlangen, da es nicht nach Plan gemacht wurde.
Es entspricht nicht dem Haus, das ich “bestellt“ habe.
Allerdings kann es ja sein, dass ich die Einrichtung schon dementsprechend geplant habe und jetzt ein bestimmtes möbelstück nicht mehr passt.
Außerdem verlangen die für jeden Blödsinn einen enormen Aufpreis, also kann ich doch jetzt das Blatt rumdrehen und auch Geld verlangen, da es nicht nach Plan gemacht wurde.
Es entspricht nicht dem Haus, das ich “bestellt“ habe.
K
Knallkörper27.06.17 18:47Normal würde ich dir recht geben, ich habe wegen diversen Kleinigkeiten am Ende noch Minderung geltend gemacht. Zu diesem Zeit, wegen dieser Kleinigkeit würde ich aber auf das ganz große Drama verzichten und den GU zu mehr Genauigkeit ermahnen.