Moin zusammen,
wenn ich zum Thema Neigung von Fensterbänken lese, stelle ich immer wieder fest, dass von mindestens 5° Grad die Rede ist.
Leider finde ich dazu keine Richtlinie! Die einzige die ich finde stammt aus Österreich. Die kann ich natürlich nicht auf Deutschland anwenden.
Kann mir jemand sagen wo ich das genau beschrieben bekomme? Ich frage deshalb, weil ich den Eindruck habe, das die Neigung bei uns nirgendwo stimmt.
Und im Winter sind natürlich die Rollläden bei Frost dann festgefroren. Ich vermute wegen zu geringer Neigung.
Hat das Rosenheim Institut oder RAL igendwas zu diesem Thema geschrieben?
Danke an euch!
Viele Grüße
wenn ich zum Thema Neigung von Fensterbänken lese, stelle ich immer wieder fest, dass von mindestens 5° Grad die Rede ist.
Leider finde ich dazu keine Richtlinie! Die einzige die ich finde stammt aus Österreich. Die kann ich natürlich nicht auf Deutschland anwenden.
Kann mir jemand sagen wo ich das genau beschrieben bekomme? Ich frage deshalb, weil ich den Eindruck habe, das die Neigung bei uns nirgendwo stimmt.
Und im Winter sind natürlich die Rollläden bei Frost dann festgefroren. Ich vermute wegen zu geringer Neigung.
Hat das Rosenheim Institut oder RAL igendwas zu diesem Thema geschrieben?
Danke an euch!
Viele Grüße
F
fach1werk27.03.23 22:55Bei Rosenheim klingelt bei mir was. Ich meine ich hätte dort angerufen. Vielleicht wäre es erfolgsversprechend wenn man das Gefälle durch einen vereidigten Gutachter mit geeichter Wasserwaage auf sauberen Fensterbänken nachmessen lassen würde. Bei uns hatte ihn das Gericht bestellt. Zuvor hatte der Architekt vom Bauherrenbund mit ebenfalls geeichtem Instrument das Selbe ermessen, das half nicht bei der Klärung.
Viele Grüsse Gabriele
Viele Grüsse Gabriele