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ᐅ Reihenfolge bei Grundstückskauf für Bau


Erstellt am: 21.01.19 09:24

Yosan21.01.19 09:24
Hallo, ich hoffe das ist das passende Unterforum.

Wir waren vor Weihnachten beim Notar und haben den Kaufvertrag für ein Grundstück und gleichzeitig auch die Dinge für die Grundschuldeintragung unterschrieben. Bis heute hat der Notar aber offenbar immer noch nichts an die Gemeinde geschickt, dass die vom Vorkaufsrecht zurück tritt (es ist aber sicher, dass sie das Grundstück nicht will). Kann die Grundschuld erst danach eingetragen werden oder geht das unabhängig vom Vorkaufsrecht? Ich fürchte sonst, dass sich unser Baubeginn verzögern könnte wenn die Grundschuld nicht rechtzeitig eingetragen ist.
Die sehr liebe Frau auf der Gemeinde weiß bescheid und sagte, sie würde es soforr bearbeiten sobald was ankommt aber wenn der Notar nix schickt, kann sie ja auch nichts machen...
Zaba1221.01.19 09:36
Unabhängig von Vorkaufsrecht kann ich dir an unserem Beispiel sagen, dass ein Notar kein Interesse hat "Sachen" liegen zu lassen. Sobald alle Unterlagen vorhanden sind wird der Notar wieder tätig und schickt die Unterlagen an die Bank/ Grundbuchamt damit die Grundschuld eingetragen werden kann.

Somit heißt es nun warten. Beschleunigen kannst Du selbst nichts. Bauamt und Notar nerven hilft auch nicht!

Bei uns hat es ab Notartermin bis zur Eintragung der Grundschuld 1,5 Jahre gedauert! Dies lag aber an der langsamen Erschließung und der erst danach möglichen Vermessung aller Grundstücke durchs Landratsamt.

Also abwarten und Tee trinken :-)
Yosan21.01.19 09:43
Zaba12 schrieb:
Unabhängig von Vorkaufsrecht kann ich dir an unserem Beispiel sagen, dass ein Notar kein Interesse hat "Sachen" liegen zu lassen. Sobald alle Unterlagen vorhanden sind wird der Notar wieder tätig und schickt die Unterlagen an die Bank/ Grundbuchamt damit die Grundschuld eingetragen werden kann.
Welche Unterlagen müssen denn vorhanden sein, dass er die Gemeinde von dem Kaufvertrag unterrichten kann, damit die aufs Vorkaufsrecht verzichten kann?
Zaba1221.01.19 09:44
Yosan schrieb:
Welche Unterlagen müssen denn vorhanden sein, dass er die Gemeinde von dem Kaufvertrag unterrichten kann, damit die aufs Vorkaufsrecht verzichten kann?
Ruf Ihn doch an! Der hat jetzt bestimmt auf.
Yosan21.01.19 09:48
Zaba12 schrieb:
Ruf Ihn doch an! Der hat jetzt bestimmt auf.
Ich will ja nicht nerven und der letzte Anruf ergab leider nur ein "wir haben halt zwischen den Jahren nicht gearbeitet aber es wird diese Woche noch verschickt"...das war letzte Woche. Nicut dass es noch länger dauert wenn irgendwer da sich genervt fühlt
Winniefred21.01.19 11:07
Du bist dort Kunde und nicht Bittsteller. Nochmal anrufen, nett aber bestimmt darauf hinweisen, dass es gemacht werden muss. Unser Notar war immer sehr schnell.
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