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ᐅ Regenspeicher in der Garage?


Erstellt am: 15.05.2015 11:33

kernm23 15.05.2015 14:59
was kostet das? Muss das genehmigt werden?

Gartenfreund 15.05.2015 16:07
Also 2000 € finde ich ein wenig teuer.

Habe gerade mal bei Tante Google geschaut. Den erstbesten Eintrag besagt das eine 500 Liter Tonne gerade mal ca. 40 € kostet. Wo sollen dann die restlichen mehr als 1900 € verbaut werden? Einen Anschluss an den Kanal wird es wohl so oder so geben, also keine weiteren kosten und nur ein Abwasserrohr in die Garage zu führen kann doch nicht so viel kosten. Oder doch? Wenn ich bedenke das ich gerade selber einen 4000 Liter Erdtank vergraben habe und neue Leitungen, Entwässerungsrinne usw. Verlegen musste so hat dieses teil eine ganzes Stück weniger kostet als das was hier verlangt wird. Habe allerdings auch alles in Eigenleistung gemacht. Aber trotzdem, wie gesagt, mir kommt dieses etwas teuer vor.

nordanney 15.05.2015 16:23
Bei uns hat der Brunnen mit Tiefbrunnenpumpe, 10m Bohrung, Druckschalter, Verrohrung für zwei Anschlüsse knapp T€ 1 gekostet. Mit nem Hauswasserwerk ist es günstiger.

Saruss 18.05.2015 16:26
Aber ein Brunnen geht auch nicht überall.

EveundGerd 18.05.2015 17:20
Saruss schrieb:
Aber ein Brunnen geht auch nicht überall.

Stimmt. Ob man einen Brunnen bauen darf, kann man aber erfragen.

In einem heißen Sommer nutzt der Brunnen, je nach Tiefe, nicht viel. Denn der ist dann auch leer bzw. nur minimalst nutzbar.

tbb76 18.05.2015 22:20
Ich zitiere aus den Informationen des Enzkreises:
Bohren eines Brunnens

Das Entnehmen und Nutzen von Grundwasser bedarf – neben der Anzeige - zusätzlich einer sogenannten wasserrechtlichen Erlaubnis. Nur im Ausnahmefall ist die Nutzung erlaubnisfrei. Dieser liegt zum Beispiel vor, wenn Grundwasser in nur geringer Menge gefördert werden soll, um damit den eigenen Hausgarten zu versorgen. Die Nutzung des Wassers zu weiteren Zwecken (z. B. für ein Schwimmbad oder für das Beregnen landwirtschaftlicher Grundstücke) und die Entnahme von Wasser in einem Umfang, der über die Geringfügigkeit deutlich hinausgeht, bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

§ 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und §§ 43, 49 Wassergesetz für Baden-Württemberg

Erlaubnis: §§ 8 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

erlaubnisfreie Benutzung, sogenannter Gemeigebrauch: § 46 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Quelle: Serviceportal des Enzkreises

Am besten rufst du mal bei dir auf der Gemeinde an.
brunnen